Sehr geehrte Damen und Herren,
seit Beginn des Jahres ist eine Mandantin von mir unselbständig in der Schweiz tätig (unter 183Tagen im Kalenderjahr). Gem. Art. 15 DBA-Schweiz wird durch das schweizerische Unternehmen von dem Arbeitslohn Quellensteuer einbehalten. Jedoch unterliegt meine Mandantin mit dem Arbeitslohn in der Schweiz nicht der Sozialversicherung (Alters- und Hinterbliebenenvorsorge (AHV/ALV)). Dieses müsste dann wohl in Deutschland deklariert werden. Meine Frage nun: Ist der ausländische Arbeitslohn sozialversicherungspflichtig. Wenn ja,
bei welchem Amt ist dies zu deklarieren und welche Formulare sind dafür auszufüllen bzw. erhältlich?
Mit freundlichen Grüßen
-Holger Riebeck-