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Untätigkeitsklage

von Bernemer22.05.2007 | 14:06
1726 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, kann mir jemand Erfahrungen mitteilen, wie lange das SG im Durchschnitt benötigt um Untätigkeitsklagen zu bearbeiten ?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hier gilt das gleiche wie im Beitrag "Klage Sozialgericht - Erfahrungswerte?": Dies ist von SG zu SG und selbst von Kammer zu Kammer höchst unterschiedlich. Aber fragen Sie doch mal beim Gericht selbst nach! Hier kann man Ihnen bestimmt einen groben Rahmen der zu erwartenden Dauer nennen.

4 Antworten

Sozialgerichtam 22.05.2007 | 14:33
und wann ist in China letztmalig ein Fahrrad umgefallen? Diese Frage ist mindestens so spannend, wie die Verfahrensdauer bei Gerichten in Fällen vermeintlicher Untätigkeit. Wer so was wissen will möge doch beim SG nachfragen.
§ XYZam 22.05.2007 | 14:38
Hallo Freunde, Die Aussage von Sozialgericht finde ich in diesem Zusammenhang sehr gut.Er sagt."vermeintliche Untätigkeit"!Zum kugeln oder?Ist doch ganz klar,dass nur der Betroffene meint eine Behörde würde untätig sein.So ein blödsinn einer deutschen Behörde zu unterstellen!Es gibt keine untätigen Behörden in diesem unserem Lande.Gar nie nicht!Aber!Lieber Fragesteller Sie können ja nach einiger Zeit das SG wegen Untätigkeit verklagen. Vile Spass dabei! MfG § XYZ
Richteram 22.05.2007 | 14:27
Im Schnitt 2 bis 4 Jahre. Je nach Lust und Laune.
SG-Kagenderam 23.05.2007 | 13:06
Hallo, Hatte bereits zwei Untätigkeitsklagen gegen eine BG eingereicht,die immer innerhalb eines halben Jahres zu meinen Gunsten entschieden wurden.Hatte wohl auch Glück.
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