Hallo HLMind,
bezogen auf die gesetzliche Rentenversicherung können wir Ihnen mitteilen, dass bei Bezug einer Rente wegen voller Erwerbminderung ein Hinzuverdienst in Höhe von 450 Euro monatlich unschädlich ist. Bei Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze, wird die Rente wegen voller Erwerbsminderung als Teilrente gezahlt.
Auch ein Wegfall des Anspruches wäre denkbar, wenn die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen (Wegfall der Erwerbsminderung).
Alle Ihre weiteren Fragen können im Forum der gesetzlichen Rentenversicherung nicht beantwortet werden, da es sich hierbei nicht um das Themengebiet der gesetzlichen Rentenversicherung handelt.