Hallo HLRT67,
die Frage der Auswirkungen einer neuen befristeten Beschäftigung auf Ihre Altersrente hängt von verschiedenen Faktoren ab. So z. B. vom Alter (Stichwort: müssen noch die Hinzuverdienstgrenzen eingehalten werden) und der Höhe Ihres Entgelts aus der Beschäftigung und Ihrer individuellen Hinzuverdienstgrenzen für die jeweils möglichen Teilrenten (die befristete Beschäftigung muss nicht zwangsläufig zum kompletten Wegfall der Altersrente führen).
Der einmal aufgrund des vorzeitigen Bezugs der Altersrente errechnete Abschlag lässt sich durch die Aufnahme einer Beschäftigung (und ggf. Unterbrechung der Altersrentenzahlung) nur sehr begrenzt rückgängig machen – er vermindert sich lediglich entsprechend des Zeitraums und Umfangs, in dem die bisherige Rente nicht mehr vorzeitig in Anspruch genommen wurde. Darüber hinaus ergibt sich für ggf. neu hinzukommende Entgeltpunkte aus der Beschäftigung anschließend ein neuer, niedrigerer Abschlag in der Rentenberechnung (entsprechend der hierfür maßgebenden vorzeitigen Inanspruchnahme). Die neu hinzugekommenen Beiträge aus der Projektbeschäftigung können also durchaus die bisher bezogene Altersrente erhöhen.
Letztlich kann ich Ihnen jedoch nur eine individuelle Beratung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers empfehlen. Hier kann man besser und konkreter auf die für Ihre persönliche Fallgestaltung geltenden Voraussetzungen und Auswirkungen eingehen.