Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Unterbrechung des Arbeitslosengeldbezugs wegen Rehamaßnahme

von JohannW19.09.2011 | 15:01
2585 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Wenn eine Rahamaßnahme meinen Alg-Bezug unterbricht, dann stellt ja die Agentur ihre Leistungen ein mit Hinweis darauf, dass mir während der Reha Übergangsgeld zusteht. Nach Ende der Reha muss ich doch aber wieder bei der Agentur einen erneuten Antrag auf Arbeitslosengeld stellen, weil ich ja noch Restanspruch auf Arbeitslosengeld habe. Ist das richtig so? Macht es da für den weiteren Arbeitslosengeldanspruch einen Unterschied ob ich aus der Reha arbeitsfähig oder arbeitsunfähig entlassen werde? Denn die Arbeitsagentur stellt ja grundsätzlich u. a. auf die Verfügbarkeit ab, so dass ich nach Rehaentlassung, falls ich weiter AU wäre, mich gar nicht wieder arbeitslos melden könnte und entsprechend kein Arbeitslosengeld bekäme? So weit ich weiß, ist während laufendem Arbeitslosengeldbezug eine AU für den Leistungsbezug unschädlich. Eine Arbeitslosmeldung aus einer bestehenden AU heraus ist aber mit Verweis auf Nichtververfügbarkeit nicht möglich. Wer kann mir diese Logik erklären und welcher Leistungsträger wäre zuständig, wenn ich nach der Reha als AU entlassen werde und mich deshalb nicht bei der Agentur arbeitslos melden könnte?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Dem Beitrag von „Schade“ müssen wir zustimmen. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir uns als Vertreter der Deutschen Rentenversicherung zu Fragen der Arbeitslosenversicherung nicht positionieren können.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Schadeam 19.09.2011 | 15:19
Klären Sie diese Frage bitte mit Agentur für Arbeit, bzw. Ihrer Krankenkasse (wenn Sie au sind, könnten Sie auch Anspruch auf Krankengeld haben). Aber eigentlich befinden Sie sich mit dieser Frage im falschen Forum.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026