Ohne Unterbrechung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung fehlt es bei Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug am Unterbrechungstatbestand, daher sind diese Zeiten keine Anrechnungszeit.
Die Frage nach dem Sinn der Meldung bei der Arbeitagentur stellt sich aus rentenrechtlicher Sicht nicht, nachdem solche Zeiten rentenrechtlich nicht berücksichtigt werden.
Somit ist richtig: Nachdem keine rentenrechtlichen Zeiten vorhanden sind, geht der Anspruch auf Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit verloren.