Unterhaltpflichtiger Ex-Ehemann plötzlich verstorben - Wann tritt der Versorgungsausgleich in Kraft?

von
Birte

Ich habe eine Frage zu meiner aktuellen Situation:
Seit 2003 bin ich von meinem Ehemann geschieden und habe monatlich Unterhalt von ihm erhalten. Nun ist er plötzlich verstorben und ich wüsste gern, wann der Versorgungsausgleich, der im Scheidungsurteil getroffen wurde, in Kraft tritt. Er ist bis zu seinem Tode erwerbstätig gewesen (also noch nicht berentet). Ich bin ebenfalls noch nicht berentet. Wir sind 20 Jahre verheiratet gewesen.

Muss ich jetzt etwas beantragen oder passiert das alles automatisch?

Vielen Dank im Voraus,
Birte

Experten-Antwort

Hallo Birte,

in Ihrem Versicherungskonto sollte der Versorgungsausgleich bereits gespeichert sein. Sofern nicht vorhanden, beantragen Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger eine Altersrentenauskunft mit allen Anlagen. In der Anlage fünf, sollten dann die Daten des durchgeführten Versorgungsausgleiches gespeichert sein. Für den Fall, dass Sie die ausgleichsberechtigte Person bei der Scheidung waren, können Sie die übertragenen Rentenanwartschaften erkennen. In der Rentenauskunft und dann bei der späteren Rente werden diese dann automatisch berücksichtigt.
Für den Fall, dass Sie die ausgleichspflichtige Person sein sollten, dann können Sie eine Anpassung wegen Tod der ausgleichsberechtigten Person bei Ihrem Rentenversicherungsträger auch schon vor dem Beginn der gekürzten Rente stellen. Ihr Rentenversicherungsträger wird dann einen entsprechenden Bescheid erteilen. In künftigen Renteninformationen und Rentenauskünften können die Auswirkungen der Anpassung wegen Tod bereits berücksichtigt werden.
Für den Fall, dass Sie schon jetzt einen Rentenantrag stellen werden, gilt dieser grundsätzlich auch als Antrag auf Anpassung wegen Tod, so dass bei der erstmaligen Rentenbewilligung für Sie die entsprechenden Voraussetzungen durch den Rentenversicherungsträger geprüft werden können.

von
Claire Grube

Zitiert von: Birte

Seit 2003 bin ich von meinem Ehemann geschieden und habe monatlich Unterhalt von ihm erhalten. Nun ist er plötzlich verstorben und ich wüsste gern, wann der Versorgungsausgleich, der im Scheidungsurteil getroffen wurde, in Kraft tritt.

Bei Rechtskraft der Entscheidung über den Versorgungsausgleich haben Sie vermutlich eine Mitteilung über die Auswirkungen des Versorgungsausgleichs erhalten. Leistungen aus den übertragenen Anwartschaften werden jedoch erst gewährt, wenn Sie selbst einen eigenen Rentenanspruch haben. In der Rente ist dann der Versorgungsausgleich (Bonus oder Malus) berücksichtigt.

von
oder so

Zitiert von: Birte

...Muss ich jetzt etwas beantragen oder passiert das alles automatisch?
...

Wenn Sie ein minderjähriges Kind haben sollten Sie Erziehungsrente beantragen - darin sind dann auch die Werte aus dem Versorgungsausgleich enthalten!

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