Hallo Betram,
> Ich habe in meiner Rentenauskunft für 1991 11 Monate mit Unterhaltsgeld-AFG.
Dazu stehen keine Beiträge.
Ist normal, da von 1983 bis 1991 keine Beiträge vom Arbeitsamt gezahlt worden sind. Diese 'beitragsfreie Anrechnungszeit' erhält 80 % Ihres persönlichen Durchschnittswertes zugeordnet, ist also durchaus für die Rentenhöhe was wert.
> und die Zeiten für die 45 Jahre Wartezeit nun doch zählen sollen.
Sicher, diese Zeiten sind im Abschnitt "Altersrente für besonders langjährig Versicherte" noch mal extra aufgelistet - auch wir/DRV können sie bei den 45 Jahren mitzählen, wenn Belege dafür eingereicht werden. ABER, brauchen Sie diese 11 Monate überhaupt, um auf die 45 Jahre zu kommen/haben Sie die nicht auch ohne diese Zeiten rechtzeitig voll? Wenn ja (so schon voll/erreichbar), ersparen Sie sich die Mühe für weitere Nachweise - bringt keinen Bonus, wenn Sie dann 48 Jahre nachweisen ;-)
Gruß
w.
PS: Werden im Versicherungsverlauf bereits _dokumentierte_ AFG/UHG-Zeiten nicht sowieso schon bei den 45 Jahren mitgerechnet?