Hallo Herbert,
die zu bewertenden Anrechnungszeiten wegen des Besuchs einer Fachschule oder wegen der Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme sind in der Tat vorrangig zu bewerten.
Das bedeutet, dass die Berufsausbildung nur in geringerem Umfang in die Höherbewertung eingezogen werden kann.