Guten Tag,
ich habe 2 Fragen:
1) Aus welchem Grunde muss/soll der Facharbeiterbrief bei Rentenantrag vorgelegt werden obwohl die Ausbildung im Versicherungsverlauf erfasst ist?
2) Wenn in der Rentenauskunft steht, dass die Zeiten bis 2012 verbindlich festgestellt sind. Kann ich mich dann auf die in der Auskunft errechneten Monate für Wartezeiten verlassen?
Vielen Dank für Antworten
J. Féchir