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Experten-Antwort

Unterlagen / Facharbeiterbrief, Versicherungszeiten verbindlich festgestellt

von Joachim Fechir31.08.2015 | 10:07
2135 Ansichten
4 Antworten

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Guten Tag, ich habe 2 Fragen: 1) Aus welchem Grunde muss/soll der Facharbeiterbrief bei Rentenantrag vorgelegt werden obwohl die Ausbildung im Versicherungsverlauf erfasst ist? 2) Wenn in der Rentenauskunft steht, dass die Zeiten bis 2012 verbindlich festgestellt sind. Kann ich mich dann auf die in der Auskunft errechneten Monate für Wartezeiten verlassen? Vielen Dank für Antworten J. Féchir

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wie bereits "L." schrieb, sind die Zeiten der Berufsausbildung früher häufig pauschal bzw. nicht als solche erfasst worden. Dies kann sich auf die Rentenberechnung auswirken. Deshalb erfolgt diesbezüglich eine Korrektur.

Infolge der verbindlichen Feststellung kann der Rentenversicherungsträger Ihre rentenrechtlichen Zeiten nur noch unter Berücksichtigung der verfahrensrechtlichen Korrekturvorschriften ändern. Das heißt, wenn Sie wissentlich keine falschen Angaben gemacht haben, können Sie sich darauf verlassen, dass die Wartezeitmonate stimmen.

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3 Antworten

L.am 31.08.2015 | 10:17
1.) Weil im Versicherungsverlauf nur "Pflichtbeitragszeiten" steht. Es sollte aber stehen "Pflichtbeitragszeiten - Berufsausbildung". In der Regel gibt es hierfür bei niedrigen Entgelten eine Höherbewertung dieser Zeiten (also zu Ihrem Vorteil). 2.) ja
W*lfgangam 31.08.2015 | 19:27
Hallo Joachim Fechir, eindeutig 'nein'. Die Rentenauskunft ist kein verbindlicher Bescheid, lediglich einige Passagen (Aussagen zu Vertrauensschutzregelungen) haben rechtsverbindlichen Charakter. In 99,999 % sind die Wartezeitmonate aber richtig dargestellt, bzw. die Aussagen zu 'besonderen' Rentenauskünften zutreffend. *) Aus den rechtlichen Arbeitsanweisungen: http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… Gruß w. *) wer daran zweifelt, ich habe solche 'Arschkarten-Auskünfte' vor mir liegen gehabt.
Werner Sch.am 01.09.2015 | 12:26
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
2) Wenn in der Rentenauskunft steht, dass die Zeiten bis 2012 verbindlich festgestellt sind. Kann ich mich dann auf die in der Auskunft errechneten Monate für Wartezeiten verlassen?
Hallo Joachim Fechir, eindeutig 'nein'. Die Rentenauskunft ist kein verbindlicher Bescheid, lediglich einige Passagen (Aussagen zu Vertrauensschutzregelungen) haben rechtsverbindlichen Charakter. In 99,999 % sind die Wartezeitmonate aber richtig dargestellt, bzw. die Aussagen zu 'besonderen' Rentenauskünften zutreffend. *) Aus den rechtlichen Arbeitsanweisungen: http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… Gruß w. *) wer daran zweifelt, ich habe solche 'Arschkarten-Auskünfte' vor mir liegen gehabt.
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