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Experten-Antwort

Unterlagen fehlen

von Felix Rauscher03.06.2013 | 15:08
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Eine Arbeitnehmerin war von Juni 1970 bis 1980 sozialversicherungspflichtig beschäftigt in einem Autohaus. Bei der Beantragung der Rente im Jahr 2012 konnte sie gegenüber der Rentenversicherung nur nachweisen, dass Sozialabgaben von Dezember 1970 bis 1980 geleistet wurden. Für den Zeitraum Juni 1970 bis Dezember 1970 liegen keine Nachweise über die Erbringung der Sozialabgaben vor. Tatsächlich wurden aber auch für diesen Zeitraum Sozialabgaben geleistet. Das einzige was für diesen 6-monatigen Zeitraum vorliegt, ist ein Arbeitszeugnis aus dem hervorgeht, dass die AN bechäftigt war. Die Arbeit (Umfang, Tätigkeit, Arbeitslohn etc.) war zu allen Zeiten gleich. Gegen die Rentenfestsetzung, die die 6 Monate nicht anerkennt, wurde erfolglos Widerspruch erhoben. Die AN erwägt, vor dem Sozialgericht zu klagen. Meine Frage: Reicht es gegenüber dem Sozialgericht aus, dass ein Nachweis über die Beschäftigung vorliegt (dann hat die AN gute Chancen) oder fordert das Sozialgericht einen Nachweis, dass Sozialbeiträge geleistet wurden (dann hat die AN schlechte Chancen). Vielen Dank! Grüße Felix

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Grundsätzlich ist entscheidend, ob für das versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis auch Beiträge gezahlt wurden. In diesem Rahmen kann auch eine Glaubhaftmachung (lesen Sie dazu § 203 SGB VI) ausreichen. Wie es in Ihrem konkreten Fall aussieht kann an dieser Stelle natürlich nicht beurteilt werden. Letztendlich entscheidet hier das zuständige SG.

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