Hallo! Irgendwie scheint es alles ein bisschen kompliziert zu sein...
Ich habe Post von der Rentenversicherung erhalten, diese möchten von mir originale Belege von meiner Schulzeit erhalten. Da meine Schulzeit schon etwas zurück liegt, habe ich in meinen Unterlagen gesucht und habe noch alte Schulbescheinigungen gefunden und diese dann an die Rentenversicherung zurückgeschickt. Das reichte denen nicht aus und diese möchten, dass ich Beweismittel wie Abschlusszeugnisse erneut zuschicke. Mir fiel dann später auf, dass ich die falsche Schulbescheinigung versendet habe(,da ich die Schule vorz.beendet habe) und nach Überlegungen auch nicht zum gewünschten Schulabschluss gekommen bin. Ich besitze nur Abgangsschulzeugnisse und eine abgeschl. Schulaususbildung. Meine Frage ist: Die Zeit wo ich mit der Schule aufgehört habe,bzw abgebrochen habe, habe ich mich auch nicht arbeitslos gemeldet, sondern alleine versucht einen Ausbildungsplatz zu bekommen (Ohne das Arbeits-Amt zu informieren) Ich habe somit fast 1 Jahr nichts getan, weder gearbeitet, weder bin ich zur Schule gegangen..( bis ich nach einem Jahr einen Ausbildungsplatz erhalten habe)Nun fehlt mir diese " Lücke". Wird mir somit nichts angerechnet?Ist es jetzt schlimm, dass ich die falsche Schulbescheinigung verschickt habe? Ich war auf mehreren Schulen und bin somit durcheinander gekommen. Kann ich meine originalen Abgangsschulzeugnisse zur Rentenvers. schicken?
Danke, Sabrina