Unterlagen für Anrechnungszeiten ( Schulzeiten)

von
Sabrina24

Hallo! Irgendwie scheint es alles ein bisschen kompliziert zu sein...

Ich habe Post von der Rentenversicherung erhalten, diese möchten von mir originale Belege von meiner Schulzeit erhalten. Da meine Schulzeit schon etwas zurück liegt, habe ich in meinen Unterlagen gesucht und habe noch alte Schulbescheinigungen gefunden und diese dann an die Rentenversicherung zurückgeschickt. Das reichte denen nicht aus und diese möchten, dass ich Beweismittel wie Abschlusszeugnisse erneut zuschicke. Mir fiel dann später auf, dass ich die falsche Schulbescheinigung versendet habe(,da ich die Schule vorz.beendet habe) und nach Überlegungen auch nicht zum gewünschten Schulabschluss gekommen bin. Ich besitze nur Abgangsschulzeugnisse und eine abgeschl. Schulaususbildung. Meine Frage ist: Die Zeit wo ich mit der Schule aufgehört habe,bzw abgebrochen habe, habe ich mich auch nicht arbeitslos gemeldet, sondern alleine versucht einen Ausbildungsplatz zu bekommen (Ohne das Arbeits-Amt zu informieren) Ich habe somit fast 1 Jahr nichts getan, weder gearbeitet, weder bin ich zur Schule gegangen..( bis ich nach einem Jahr einen Ausbildungsplatz erhalten habe)Nun fehlt mir diese " Lücke". Wird mir somit nichts angerechnet?Ist es jetzt schlimm, dass ich die falsche Schulbescheinigung verschickt habe? Ich war auf mehreren Schulen und bin somit durcheinander gekommen. Kann ich meine originalen Abgangsschulzeugnisse zur Rentenvers. schicken?

Danke, Sabrina

von
Batrix

Schicken Sie das Abgangszeugnis an die RV - entweder das Original oder (weil man diese nicht so gern verschickt) eine bestätigte Kopie. Die Kopie können Sie unter Vorlage des Originals bei einer Beratungsstelle der Dt. RV kostenlos bestätigen lassen oder auch bei der Stadt-/Gemeindeverwaltung (hier aber dazusagen, dass es für Rentenzwecke ist, denn nur so ist es hier kostenfrei). Und wenn Sie schon mal dabei sind, können Sie ja auch gleich Kopien von Lehrvertrag und Abschluß der Lehre bestätigen lassen und auch zur RV schicken (falls das noch nicht geschehen ist. Das eine Jahr zwischen Schule und Lehre ist nicht berücksichtigungsfähig - es wird also nichts angerechnet.

Experten-Antwort

Hallo Sabrina24,

dem Beitrag von Batrix kann ich nichts hinzufügen.

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