Ihre-Vorsorge Logo
Zurück

Unternehmensgründung bei EU-Rente

von Ferdie0130.09.2007 | 09:50
1877 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo ich beziehe seit einigen Jahren eine Rente wegen voller Erwerbsminderung.Ist es möglich das ich als Mitgründer an einem Unternehmen beteiligt bin?Wenn ja welche Auswirkungen hat das auf meine Rente?Eine wirkliche Mitarbeit im Unternehmen ist nicht vorgesehen,10-15 Std im Monat,da meine Aufnahme in den Gründungsvertrag nur formal ist um bestimmte gesetzliche Auflagen zu erfüllen.Eine Vergütung würde nur im Rahmen einer Aufwandsentschädigung stattfinden.Bitte teilen Sie mir mit ob es diese Möglichkeit gibt.Danke

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Es ist zu unterscheiden zwischen der - früheren -Rente wegen Erwerbsunfähigkeit (sog. EU-Rente) und der heutigen Rente wegen Erwerbsminderung.

Bei einer Rente wegen Erwerbsminderung ist eine selbständige Tätigkeit nicht mehr anspruchsschädlich. Allerdings wird das aus der selbständigen Tätigkeit erzielte Einkommen auf die Rente wegen Erwerbsminderung angerechnet, sofern bestimmte Hinzuverdienstgrenzen überschritten werden. Abhängig vom erzielten Hinzuverdienst wird die Rente wegen voller Erwerbsminderung in voller Höhe, in Höhe von 3/4, in Höhe der Hälfte oder in Höhe eines Viertels geleistet. Bei einer vollen Erwerbsminderungsrente beträgt die niedrigste Hinzuverdienstgrenze 350 EUR. Die Hinzuverdienstgrenzen der anderen Teilrenten sind individuell und stehen im Rentenbescheid auf der Anlage 19.

7 Antworten

Egbertam 30.09.2007 | 13:26
Die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit führt stets zum Wegfall der Rente !
Fiskusam 30.09.2007 | 13:28
"Die Aufnahme ist nur formal, um bestimmte gesetzliche Auflagen zu erfüllen......" .........immer diese Tricksereien ! Zur Gründung einer LEGALEN Firma braucht man keine Strohmänner ! (Bleiben Sie besser ehrlich !)
Ferdie01am 30.09.2007 | 18:41
Vielen Dank für die Antworten habe mir schon gedacht das es nicht geht.Ich hatte auch nicht die Absicht unerhlich zu werden.Dafür brauchte ich ja die Antworten da ich mich nicht für was eventuell illegales einspannen lassen will.Danke nochmals Gruß Ferdie
BWLeram 01.10.2007 | 00:40
Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater beraten. Selbstverständlich können Sie sich an einer Kapital- und/oder Personengesellschaft als Kommanditist beteiligen und Ihr eingesetztes Vermögen verwalten bzw. dessen Verwendung kontrollieren. Wie Sie das zu organisieren haben, werden Ihnen diese Berater sagen können. Ob das "Einkommen" aus Ihrem Vermögenseinsatz sich auf die Höhe Ihrer Rente auswirkt, kann und darf nur ein Volljurist beurteilen und Sie beraten. Internetforen sind dazu nicht geeignet, vor allem dieses nicht, weil hier kaum kompetente Leute "tätig" sind, sondern nur frustrierte Frührentner und weisungsgebundene MA der DRV.
Tomam 01.10.2007 | 08:55
Nur der Vollständigkeithalber, die Mitarbeiter die dieses Forum betreuen sind nicht weisungsgebunden. Weiterhin, da sie eine Rente wegen Erwerbsminderung und keine Erwerbsunfähigkeitsrente beziehen, ist ein Hinzuverdienst auch als Selbständiger bis zu einem Verdienst in Höhe von Euro 350,-- monatlich unschädlich.
an BWLeram 01.10.2007 | 18:46
NA JA; den Volljuristen, der die Einkommensbestimmungen der RV kennt, den zeigen Sie mir mal; das muss dann aber einer sein, der sich im Rentenrecht auskennt - und von denen gibt es in freier Wildbahn nicht allzu viele - Gruß (das sind OFT die, die sich bei einer Außenstelle der RV "allgemein telefonisch" erkundigen, und dann einen entsprechenden Schriftsatz fertigen)
BWLeram 03.10.2007 | 23:03
"NA JA; den Volljuristen, der die Einkommensbestimmungen der RV kennt, ..." Ich habe noch nie was von Volljuristen und deren "Wissen" gehalten ...
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026