Frage: Ehegattin soll sozialversicherungsflichtig als Servicekraft eingestellt werden. Ist dies grundsätzlich möglich, wenn der Ehemann ein Einzelgewerbe/-unternehmen (=Rechtsform) in der Gastronomie betreibt. Oder müsste eine KG oder UG gegründet werden. Der Arbeitsvertrag der Ehegattin ist ein schriflich, zivilrechtlich wirksamer Arbeitsvertrag, Lohnkonto wird erstellt und Ehefaru hat eigenes Gehaltskonto. Das Ehepaar hat den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft.
04.07.2011, 19:43
von
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Bitte bei Krankenkasse nachfragen. Diese ist als Einzugsstelle für die Prüfung ob familienhafte Mitarbeit vorliegt oder nicht zuständig.
05.07.2011, 08:58
Experten-Antwort
Unter Hinweis auf den vorherigen Beitrag rate auch ich zu einem Beratungsdienst mit der Krankenkasse.