Was ist der inhaltliche Unterschied zwischen einer Renteninformation und einer Rentenauskunft?
Rentenauskunft:
Jeder Versicherte kann unabhängig vom Lebensalter von seinem Rentenversicherungsträger eine Rentenauskunft verlangen. Versicherte, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, erhalten ihre Rentenauskunft automatisch.
Eine Rentenauskunft gibt Aufschluss über die Höhe einer Regelaltersrente, also abgestellt auf das 65. Lebensjahr, aus den bereits zurückgelegten und im Versicherungskonto gespeicherten rentenrechtlichen Zeiten.
Auf Antrag teilt der Rentenversicherungsträger auch die Höhe der Anwartschaft auf Rente mit, die dem Versicherten im Falle verminderter Erwerbsfähigkeit oder den Familienangehörigen im Falle seines Todes zustehen würde.
Renteninformation:
Die Renteninformation ist der jährliche Kontoauszug von der Rentenversicherung.
Alle Versicherten, die mindestens 27 Jahre alt und fünf Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung sind, bekommen einmal im Jahr eine Renteninformation. Sie enthält eine Hochrechnung auf die spätere Altersrente auf Basis der letzten fünf Versicherungsjahre. Dabei werden drei Prognosen berechnet: mit null Prozent jährlicher Rentenanhebung sowie mit ein und zwei Prozent Rentenzuwachs pro Jahr.
Eine Rentenauskunft ist wesentlich ausführlicher, weil auch die Voraussetzungen für sämtliche evtl. zustehende Altersrenten und Hinterbliebenenrente aufgeführt sind (frühester Rentenbeginn, mit und ohne Abschlag).
Bei der Renteninformation wird nicht auf sämtliche Altersrentenarten eingegangen.
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/89610/publicationFile/22432/die_renteninformation_mehr_wissen.pdf
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Inhalt/05_Beratung/04_versicherungsunterlagen_anforderung/rentenkonto_kontoinfo_anfordern.html