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Experten-Antwort

Unterschied allg. Arbeitsmarkt u. erlernter Beruf bei EM Rente

von bauer14.04.2012 | 09:32
2871 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo. Wer kann mir bitte den Unterschied zwischen dem allgemeinem Arbeitsmarkt und meinem erlernten Beruf sagen. Lt. Rehabericht bin ich nur noch 3bis6 stunden in meinem erlernten Beruf als Industriekaufmann arbeitsfähig. Ich möchte eine Erwerbsminderungsrente beantragen. Eine halbe also 50% wäre auch o.k. Danke bauer

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo bauer,

für den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente kommt es (wenn man nach dem 01.01.1961 geboren ist) nicht darauf an, wie das Leistungsvermögen im erlernten Beruf ist, sondern in welchem Umfang man noch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, also in allen auf dem Arbeitsmarkt angebotenen Tätigkeiten arbeiten kann.

Maßgebend für die Entscheidung über die Erwerbsminderung ist aber nicht allein der Reha-Entlassungsbericht, sodass ein Rentenantrag auch dann Sinn macht, wenn in diesem Bericht das Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mit 6 Stunden ausgewiesen ist - die Erfolgschancen sind allerdings geringer.

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8 Antworten

baueram 14.04.2012 | 11:47
Nachtrag. Bin 41jahre alt und zahle seit 25jahre in rv ein. Danke bauer
Angelika K.am 14.04.2012 | 12:06
Ich denke Sie sind nicht erwerbsgemindert , denn dann müsste es heißen : 3bis UNTER 6 h .. Wenn bei Ihnen im Rehaabschluß bis 6 h steht haben Sie m. M. nach keinen Anspruch auf EM- rente. MFG
???am 14.04.2012 | 15:11
Zum allgemeinen Arbeitsmarkt zählen alle Berufe, die eben so existieren. Wenn Sie als Kaufmann nicht mehr arbeiten können, ist es nach dem derzeitigen Recht Ihr Problem. Sie können ja noch andere Arbeiten mindestens 6 Stunden täglich verrichten und sind damit nicht erwerbsgemindert. Um einen Anspruch auf Rente wegen EM zu haben, ist der tatsächlich erlernte oder ausgeübte Beruf egal. Wenn Sie eine private Berufsunfähigkeits-Versicherung abgeschlossen haben, sollten Sie sich mal informieren, ob hier bereits der Leistungsfall eingetreten ist. Außerdem können Sie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beantragen und schauen, ob Ihnen damit geholfen werden kann.
sandyam 14.04.2012 | 15:21
Hallo. Aber mein rehaarzt meint, ich soll mit dieser aussage "nur noch 3bis6h" in erlernten beruf arbeitsfähig einen erwerbsminderungsantrag stellen. Ist das ein trick vom rehaarzt, damit die rv die rente ablehnen kann?
W*lfgangam 14.04.2012 | 16:34
Hallo Sandy, der Reha-Arzt hatte nicht zufällig schon schütteres Haar und selbst 'nen krummen Rücken? Sprich: von dem 'erst' seit 2001 geltenden Erwerbsminderungsrentenrecht mangels Fortbildung so kurz vor der eigenen Rente nicht den Hauch einer Ahnung. Wie in einem obigen Beitrag schon erwähnt, Merkblatt aufmerksam lesen und Sie haben den Überblick: http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/cae/servlet/conte… Gruß w.
M.Ernstam 14.04.2012 | 17:25
Hallo Bei den Nächsten Wahlen besser Aufpassen, und die richtige Partei Wählen aber NIEMALS die, die von sich Behaupten das Sie sozial sind, sind sie zwar auch aber nicht zu Ihrer Klientel. Die Komiker (meine Partei Kollegen) Schwadronieren schon bei Veranstaltungen im kleinen Kreis von Kindergeld Senkungen und von der Agenda 2030. Zu wessen Nachteil das ist, brauche ich hier keinen zu erzählen. Hoffe ich. MfG Sozi
W*lfgangam 14.04.2012 | 17:42
Zitat von M.Ernst anzeigenausblenden
...scheint so, als wären Ihre Parteigenossen, besonders ein gewisser M.Ernst, besonders geeignet, mal eine Reha zur geistigen Erneuerung durchzuführen - haben Sie die Frage, respektive den Inhalt, für Ihren Tastenerguss wahrgenommen, oder einfach C&P aus dem maroden Parteiprogramm entnommen? Tipp: Gabriel, bleiben Sie beim Thema - und Schwadronieren Sie nicht (auch) noch ;-) Gruß w.
Bumblebeeam 14.04.2012 | 18:01
Hallo Bauer Was steht den im Rehabericht über den Allgemeinen Arbeitsmarkt? Steht da zumbeispiel 6 std und mehr sieht es mit der EM rente schlecht aus. Allerdings ist so ein Rehabericht nur eine Empfehlung ob die DRV dieser folgt ist eine adere Sache. Bei einem EM Renten Antrag werden auch ihre Behandelnde Ärzte über ihren gesundheitszustand befragt, der eigene Medizienische dienst hinzugezogen und ihre gesamte Krankengeschichte begutachtet.
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