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Experten-Antwort

Unterschied BU-Rente gegenüber Teilerwerbsminderungsrente

von ica01.10.2013 | 02:39
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Expertenteam, worin besteht der Unterschied (Vorteile) zwischen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit (frühere gesetzliche Berufsunfähigkeit für die vor dem 02. Januar 1961 geboren wurden) gegenüber der teilweisen Erwerbsminderung? Kann mich bitte jemand aufklären? Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ica,

die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wegen Berufsunfähigkeit stellt quasi die Fortführung des alten Rechts der Berufsunfähigkeitsrente für Versicherte, die vor dem 2.1.1961 geboren sind, dar. Sie erhalten diese, wenn Sie sich im Berufsleben einen gewissen sozialen Status erworben haben und müssen sich nicht auf sämtliche Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarkts sondern nur auf Ihre bisherige Tätigkeit und mögliche Verweisungstätigkeiten verweisen lassen. Der Kreis der Verweisungstätigkeiten engt sich auf Tätigkeiten ein, die gesundheitlich und entsprechend dem bisherigen sozialen Status zumutbar sind.

Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhalten Sie, wenn Sie in allen Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes nur noch 3 bis unter 6 Stunden einsatzfähig sind.

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3 Antworten

=//=am 01.10.2013 | 10:15
1. Die "alte"Berufsunfähigkeitsrente mit Rentenbeginn vor 2001 betrug 2/3 der Erwerbsunfähigkeitsrente. Sie hatte keinen Abschlag. 2. Die teilweise Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit (ab Rentenbeginn 2001) oder auch aus anderen Gründen beträgt 1/2 der vollen EM-Rente und hat den gleichen Abschlag wie die volle EM-Rente.
=//=am 01.10.2013 | 13:26
....aber nur dann, wenn der/die Versicherte noch in diesem Rahmen arbeitet. Wenn Arbeitslosigkeit vorliegt bzw. der Teilzeitarbeitsmarkt verschlossen ist, gibt es dann die VOLLE EM-Rente (Arbeitsmarktrente). Oder eben die teilweise EM-Rente wegen Berufsunfähigkeit.
icaam 02.10.2013 | 14:06
Zunächst erst einmal vielen Dank
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