Hallo Ica,
die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wegen Berufsunfähigkeit stellt quasi die Fortführung des alten Rechts der Berufsunfähigkeitsrente für Versicherte, die vor dem 2.1.1961 geboren sind, dar. Sie erhalten diese, wenn Sie sich im Berufsleben einen gewissen sozialen Status erworben haben und müssen sich nicht auf sämtliche Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarkts sondern nur auf Ihre bisherige Tätigkeit und mögliche Verweisungstätigkeiten verweisen lassen. Der Kreis der Verweisungstätigkeiten engt sich auf Tätigkeiten ein, die gesundheitlich und entsprechend dem bisherigen sozialen Status zumutbar sind.
Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhalten Sie, wenn Sie in allen Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes nur noch 3 bis unter 6 Stunden einsatzfähig sind.