Hallo Hans Glück,
bis 2000 gab es die Berufs- (2/3 Rente) oder Erwerbsunfähigkeitsrente (volle Rente), seit 2001 die Rente wegen teilweiser (1/2 Rente) oder voller Erwerbsminderung (volle Rente). Der frühere 'Berufsschutz' ist für die Generation vor 1961 weggefallen - es gibt ihn aber noch, eben für die vor 02.01.1961 Geborenen:
"Besonderheit für Versicherte, die vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden. Gehören Sie zu diesem Personenkreis, dann gilt für Sie eine Vertrauensschutzregelung: Sie können bei gesundheitlichen Einschränkungen allein in Ihrem bisherigen Beruf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit bekommen. Diese Rente wird an Versicherte gezahlt, die ihren bisherigen qualifizierten Beruf nicht mehr oder nur noch weniger als sechs Stunden täglich ausüben können, in einem anderen Beruf aber noch mindestens sechs Stunden täglich einsetzbar sind.
Hier prüft Ihr Rentenversicherungsträger jedoch, ob Ihnen eine andere Tätigkeit zugemutet werden kann. Eine solche Tätigkeit muss Ihrem Leistungsvermögen und Ihren Fähigkeiten entsprechen und Ihnen im Hinblick auf Ihre Ausbildung, den bisherigen beruflichen Werdegang und die erlangte soziale Stellung zumutbar sein. Auf dem Arbeitsmarkt müssen genügend solcher Arbeitsplätze bereitstehen. Es ist aber nicht erforderlich, dass diese Arbeitsplätze auch frei sind und damit tatsächlich zur Verfügung stehen. Ein Beruf, für den Sie durch berufliche Rehabilitation mit Erfolg ausgebildet oder umgeschult worden sind, ist immer zumutbar."
Quelle/dieses Merkblatt (auch mit aktueller Darstellung 'was ist Erwerbsminderung':
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf?__blob=publicationFile&v=21
Gruß
w.