Guten Tag,
ich habe gelesen, dassman auch über den Rententräger einen Gründungszuschuss beantragen kann.
Was sind die Unterschiede/Vor-Nachteile?
ich bin zur Zeit krankgeschrieben, und erwarte meine Kündigung während der Probezeit.
ALG1-Anspruch habe ich noch von 8 Monate.
Businessplan hätte ich bereits.
Nun überlege ich, ob ich den Gründungszuschuss über das Arbeitsamt (wenn ich in ALG1 gerutscht bin), oder den Gründungszuschuss über den Rententräger
(während der Krankschreibung) einleiten soll.
Gibt es Unterschiede?
Danke
FrauHolle