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Experten-Antwort

Unterschied Renteninformation/Auskunft

von Mitleser26.06.2013 | 13:12
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3 Antworten

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Hallo in die Runde, ich hab schon im Forum gesucht, aber nichts gefunden, was ist eigentlich der Unterschied zwischen der Renteninformation und Rentenauskunft? Danke im voraus. mfg

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ihre Frage wurde von "=//= " bereits beantwortet.

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2 Antworten

=//=am 26.06.2013 | 13:33
Nach § 109 Sozialgesetzbuch 6 erhalten Versicherte, die das 27. Lebensjahr vollendet haben, eine schriftliche RENTENINFORMATION (vorausgesetzt, die Wartezeit von mind. 5 Jahren ist erfüllt). Nach Vollendung des 55. Lebensjahres wird diese alle 3 Jahre durch eine RENTENAUSKUNFT ersetzt. Besteht ein berechtigtes Interesse (z.B. auch, weil jemand die Rentenhöhe einer bestimmten Altersrente wissen möchte), kann die Rentenauskunft auch jüngeren Versicherten erteilt werden oder in kürzeren Abständen erfolgen. Der gravierendste Unterschied ist im Prinzip der, dass die Renteninformation kürzer gehalten ist und z.B. KEINE Übersicht über die im Versicherungskonto gespeicherten rentenrechtlichen Zeiten enthält (Versicherungsverlauf). Weitere Unterschiede sind aus dem genannten § Abs. 3 und 4 ersichtlich. Es kann auch jeder - egal in welchem Alter - eine Rentenauskunft beantragen, wenn z.B. eine bestimmte Rente beantragt werden soll. Gerade für eine Erwerbsminderungsrente ist dies oftmals erforderlich, wenn eine Aufforderung zur Rentenantragstellung vom RV-Träger kommt, wie dies bei einer Umdeutung eines Reha-Antrages in einen Rentenantrag der Fall ist. Dann kann man speziell für den bestimmten Leistungsfall und Rentenbeginn eine Rentenauskunft beantragen. Denn prinzipiell wird bei der Renteninformation und Rentenauskunft IMMER eine Zeitrente berechnet ( Rentenbeginn = 7. Kalendermonat nach Eintritt des Leistungsfalles).
Mitleseram 26.06.2013 | 13:37
Super erklärt, vielen Dank!
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