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Unterschied zw. befristete und unbefristete Erwerbsunfähigkeit bezüglich eines Reha - Antrages

von verstehsnicht09.06.2007 | 19:34
1670 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, hätte da mal ne Frage ich bin befristet Erwerbsunfähig und benötige eine stationäre Psychotherapie (Traumaspezifische). Der Antrag ist gestellt und wurde auch genehmigt. Aber: Warum ist das Angebot an Kliniken (die nicht mal mit den meinen Haupt - Diagnosen übereinstimmen) geringer als für die jenigen die unbefristet Erwerbsunfähig sind? Verstehen nicht warum eine unterscheidung gemacht wird, den um in den Arbeitsleben zurückzukommen sollte doch spezifische Möglichkeiten aufgehalten werden können. Oder ist das im ermessensspielraum vom Sachbearbeiter? für eine klärende Antwort sehr dankbar den verstehsnicht

5 Antworten

Unbekanntam 09.06.2007 | 23:53
Hallo, wer hat den bitte das Ihnen gesagt, dass die Auswahl der Reha-Kliniken davon abhängig sind, ob die Rente befristet oder unbefristet ist. Das ist so wie sich es mitteilen, völliger Unfug.
verstehsnichtam 10.06.2007 | 09:44
Hallo, danke für die Antwort. Ich habe es hier ja schriftlich vor mir liegen. Zitiere den Satz mal (hoffe das es ok so ist!): Die von Ihnen gewünschten Rehabilitationsklinik (....) steht bei Rehabilitationen im Zusammenhang mit Rentenbeziehern auf Zeit leider nicht zur Verfügung. Danach kommen zwei Vorschläge die meine Hauptdiagnose gar nicht "behandeln" und somit auch kaum bis keine Erfahrungswerte mit dieser Diagnose haben. Dieses Schreiben jetzt bekam ich aufgrund meines Antrags auf Umstellung in eine andere Rehabilitationeinrichtung, da die erste Klinik ebenfalls nicht Diagnosegerichtet gewesen war. Und eben weil es sich wie Unfug in meinen Ohren anhört ist es grade nicht zu verstehen........??? bin völlig verunsichert
skatam 10.06.2007 | 11:01
Verstehsnicht, (Un)bekannt hat immer Recht. Ist Herr Schlau`le mit einem 350,00€ bei DRV Bund an- gestellt???? oder evtl. Arbeitserprobung.. 1 € Jobbbber???? skat
???am 11.06.2007 | 11:25
Eigentlich darf's so etwas nicht geben. Vielleicht hat sich da auch nur jemand falsch ausgedrückt. Am besten ist wohl, wenn Sie sich direkt mit Ihrem Sachbearbeiter in Verbindung setzen und nachfragen. Und sich dabei auch mal erkundigen, warum Sie zur Kur geschickt werden. Es ist nämlich recht unwahrscheinlich, dass man Ihnen grundlos immen nur unpassende Kliniken nennt. Vielleicht möchten Sie ja wegen der Erkrankung x zur Kur, während die DRV Ihnen wegen der Erkrankung y die Reha bewilligt hat. Soll auch schon passiert sein.
Nixam 11.06.2007 | 12:38
Alle Kliniken sind sogenannte fachspezifische Kliniken, welche immer ein bestimmtes medizinisches Fachgebiet behandeln.(z.B. orthopädisch,neurologisch, urologisch etc.).Massgebend ist die HAUPTDIAGNOSE; das Leiden also, welches bei Ihnen im Vordergrund steht. Es kann sein, dass die von Ihnen gewünschte Klinik zwar von der DRV belegt wird, jedoch nicht das bei Ihnen im Vordergrund stehende Leiden behandelt. Rufen Sie doch kurz bei Ihrem Sachbearbeiter an und klären Sie das.
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