Hallo Fanni!
Wenn Du erwerbsgemindert bist, kannst Du noch unter 6 Stunden täglich arbeiten.
Bist Du voll erwerbsgemindert, sind es weniger als 3 Stunden täglich, daraus folgt dann, dass eine teilweise Erwerbsminderung nicht mehr als 3, aber weniger als 6 Stunden täglich zulässt.
Die Renteninformation nennt den Betrag der vollen Erwerbsminderungsrente, eine teilweise Erwerbsminderungsrente ist halb so hoch. Letztere hat auch nicht die Einkommensersatzfunktion, da man ja noch hinzuverdienen kann.
Auf dem Rentenbescheid ist dann angegeben, wie hoch der Hinzuverdienst sein darf, bevor die Rente als Teilrente gezahlt wird.
Mit dem Flexirentengesetz ist dieses Thema gerade in Bewegung, es soll dann bei einem Hinzuverdienst über der vorgegebenen Grenze in Summe mehr in der Geldbörse bleiben ...