Hallo Albertus,
leider kann ich Ihnen hier eine pauschale Antwort nicht geben. Es kommt immer auf den Einzelfall
an, auf die Qualität der Eintragungen im Versicherungsausweis und der vor-
liegenden Bescheinigung. Ggf. werden, um Zweifel auszuräumen, auch noch Ermittlungen durch die Sachbearbeitung geführt.