Da Ihre erste ‚Frage eine rein arbeitsrechtliche Frage darstellt, können wir Ihnen nur allgemein den Hinweis geben, dass es darauf ankommt, ob Sie durch Ihre Erwerbsminderung, auf Dauer oder immer wieder so stark beeinträchtigt sind, dass Sie für die angestrebte Beschäftigung ungeeignet sind. D.h. genau wie es "Corletto" bereits erwähnt hat, im Zweifel müsste die Frage im Bewerbungsgespräch, wenn Sie vom Arbeitgeber gestellt wird, beantwortet werden.
Bei der Frage des Hinzuverdienst oder der täglichen Stundenzahl, so gilt tatsächlich ein Hinzuverdienst von 400 Euro im Monat, wobei zweimal im Kalenderjahr der jeweilige Hinzuverdienst bis zum doppelten überschritten werden darf. Die Grenze von drei Stunden täglich, würde nur dann eine Rolle spielen, sofern die Rente als Arbeitsmarktrente gezahlt würde. Bitte schauen Sie daher in Ihrem Bewilligungsbescheid nach, ob diese reinen entsprechenden Hinweis enthält.
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter der Rubrik Themen/Gesetzliche Rente/Hinterbliebenenrente. Zur individuellen Abklärung Ihrer Situation sollten Sie vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.