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Unterschiedliche Antworten auf die gleiche Frage! Was stimmt?

von Steffi09.02.2009 | 17:36
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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hallo zusammen, leider muss ich mir zu meiner vollen eu-rente etwas dazuverdienen. da ich anfang 40 bin, fällt meine rente nicht groß aus. 1.muss ich die eu-rente dem künftigen arbeitgeber mitteilen? bisher habe ich immer die eu-rente angegeben,und eine absage war die folge. 2. man darf mehr als 3 stunden am tag arbeiten? man darf bloß nicht die dazuverdienst grenze überschritten werden. z.b. 4 Nächte im monat in schlafbereitschaft arbeiten (pflege) jede nacht wäre ca 9 std.lang. ist das richtig??? Besten dank steffi

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Da Ihre erste ‚Frage eine rein arbeitsrechtliche Frage darstellt, können wir Ihnen nur allgemein den Hinweis geben, dass es darauf ankommt, ob Sie durch Ihre Erwerbsminderung, auf Dauer oder immer wieder so stark beeinträchtigt sind, dass Sie für die angestrebte Beschäftigung ungeeignet sind. D.h. genau wie es "Corletto" bereits erwähnt hat, im Zweifel müsste die Frage im Bewerbungsgespräch, wenn Sie vom Arbeitgeber gestellt wird, beantwortet werden.

Bei der Frage des Hinzuverdienst oder der täglichen Stundenzahl, so gilt tatsächlich ein Hinzuverdienst von 400 Euro im Monat, wobei zweimal im Kalenderjahr der jeweilige Hinzuverdienst bis zum doppelten überschritten werden darf. Die Grenze von drei Stunden täglich, würde nur dann eine Rolle spielen, sofern die Rente als Arbeitsmarktrente gezahlt würde. Bitte schauen Sie daher in Ihrem Bewilligungsbescheid nach, ob diese reinen entsprechenden Hinweis enthält.

Weitere Informationen erhalten Sie auch unter der Rubrik Themen/Gesetzliche Rente/Hinterbliebenenrente. Zur individuellen Abklärung Ihrer Situation sollten Sie vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.

1 Antworten

Corlettoam 09.02.2009 | 18:08
Natürlich müssen Sie dem Arbeitgeber von sich aus die EM-Rente NICHT angeben. Es ist doch gerade in heutiger Zeit keinem Arbeitgeber zu verdenken , das er einen EM-Rentner nicht unbedingt mit Kusshand einstellt.... Fragt er Sie allerdings beim Bewerbunsgespräch ausdrücklich danach , sollten Sie unbedingt wahrheitsgemäss antworten , da es sonst Schwierigkeiten geben könnte - bis hin zu nachträglichen Regreßansprüchen seitens des Arbeitgebers gegen Sie ! Bei einer vollen EM-Rente kommt es in erster Linie auf den Hinzuverdienst an , der 400 € keinesfalls überschreiten darf ( außer 2 x jährlich ) Der Verdienst wird der RV gemeldet und ein Überschreiten würde sofort auffallen und eventuell Nachfragen seitens der RV aufwerfen. Ob jedoch dann gleich eine erneute Überprüfung ihrer EM-Rente stattfinden wird, ist immer und ausschließlich Einzelfall abhängig. Die von ihnen im Rahmen dieses Zuverdienstes geleisteten Arbeitsstunden werden hingegen der Rentenversicherung - im Regelfall - nicht zur Kenntnis gebracht. Grundsätzlich dürften Sie allerdings nur bis zu 3 Stunden ( keinesfalls mehr !! ) pro Tag arbeiten. Auch können Sie dies nicht " verrechnen " , so nach dem Motto : Heute arbeite ich nur 2 Stunden und dafür morgen mal 4 Stunden. Mir persönlich wäre das Risiko des Überschreitens der 400 Euro sowie der täglichen 3 Stunden zu gross und würde mich darum an die vorgegebenen Spielregeln halten !
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