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Zur Experten-Antwort springenHallo Karl-Heinz, die jährliche Rentenanpassung erfolgt immer zum 01.07. des jeweiligen Jahres. Für 2020 bedeutet das eine Rentenerhöhung von 3,45 Prozent in den alten Bundesländern und 4,20 Prozent in den neuen Bundesländern. Bezüglich der Hinzuverdienstregeln wird immer im Folgejahr in einer sogenannten „Spitzrechnung“ überprüft, ob die von Ihnen abgegebene Prognose zum Hinzuverdienst den tatsächlichen Werten entspricht. Somit wird Ihr Hinzuverdienst für 2020 zum 01.07.2021 überprüft.
Hallo Karl-Heinz, Also wird diesmal der Hinzuverdienst für 2020 doch schon zum 01.07.2020 überprüft und nicht erst zum 01.07.2021. Damit wäre Ihre Aussage nicht korrekt.Das kann man so nicht sagen. Die DRV geht von der Prognose, die ich erstellt habe, für das Jahr 2020 aus. Danach wurde auch meine Teilrente berechnet. Ich beziehe Teilrente seit 01.01.2020 . Die eigentliche Spitzabrechnung, für 2020, erfolgt erst 01.07.2021. gruss DvD
Da habe ich ein ungutes Gefühl, wenn die Verfahrensweise nicht der Öffentlichkeit präsentiert werden darf und kann nur hoffen, dass die Regelung im Sinne der Rentner vorgenommen wird.wie ich gerade gelesen habe, gibt es unterschiedliche Aussagen, wann es zur Anpassung/Nachzahlung der Rentenhöhe aufgrund der erhöhten Hinzuverdienstgrenze in 2020 kommt.Hallo Karl_Heinz, würde ich gerne im Detail darstellen, wie die Verfahrensweise der DRV in 2020 sein sollte ...ist aber eine interne Info. VersAmt MUC ...übernehmen Sie? :-) Gruß w.
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