Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo, Du402,
nach Prüfung des Sachverhalts teilen wir Ihnen mit, dass Leistungen, welche in Ihrer individuellen Situation (Verdacht Epilepsie / chronische Erkrankung) in Form eines Kraftfahrers benötigt werden würden, grds. nicht von der DRV gewährt werden.
Wir empfehlen Ihnen zur weiteren Abklärung folgendes:
Sollten Sie momentan nicht arbeitsunfähig sein, also nicht krankgeschrieben, sollten Sie bei der zuständigen Krankenkasse nachfragen, ob diese solche Leistungen (Fahrer) bei Verdacht auf Epilepsie fördert, da Sie kein Krankengeld in Anspruch nehmen. Ob es dort solche Leistungen gibt ist uns allerdings nicht bekannt.
Ferner bestünde die Möglichkeit beim zuständigen Integrationsamt nachzufragen, in wie weit dort Leistungen zur Verfügung stünden.
Wir wünschen Ihnen baldige Genesung und auch, dass sich der Verdacht nicht bestätigt.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.