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Experten-Antwort

Unterstützung bis zur Diagnose

von Du40219.02.2020 | 14:07
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1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, bei mir besteht der Verdacht einer Epilepsie. Die nächsten 4 Wochen bis zum nächsten Untersuchungstermin darf ich nicht Autofahren und kann deshalb meine Tätigkeit als Verkäufer im Außendienst nicht ausführen. Ich bin ansonsten nicht eingeschränkt, kann lediglich nicht arbeiten, weil ich nicht von Kunde zu Kunde komme. Gibt es dafür in irgendeiner Weise die Möglichkeit einer Unterstützung, vergleichsweise einer Haushaltshilfe, die mich in meinem Geschäftsauto zu den Kunden fährt?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 20.02.2020 | 10:15

Hallo, Du402,

nach Prüfung des Sachverhalts teilen wir Ihnen mit, dass Leistungen, welche in Ihrer individuellen Situation (Verdacht Epilepsie / chronische Erkrankung) in Form eines Kraftfahrers benötigt werden würden, grds. nicht von der DRV gewährt werden.

Wir empfehlen Ihnen zur weiteren Abklärung folgendes:

Sollten Sie momentan nicht arbeitsunfähig sein, also nicht krankgeschrieben, sollten Sie bei der zuständigen Krankenkasse nachfragen, ob diese solche Leistungen (Fahrer) bei Verdacht auf Epilepsie fördert, da Sie kein Krankengeld in Anspruch nehmen. Ob es dort solche Leistungen gibt ist uns allerdings nicht bekannt.

Ferner bestünde die Möglichkeit beim zuständigen Integrationsamt nachzufragen, in wie weit dort Leistungen zur Verfügung stünden.

Wir wünschen Ihnen baldige Genesung und auch, dass sich der Verdacht nicht bestätigt.

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