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Unterstützungskasse als Betriebliche Altersversorgung

von Fubak17.09.2008 | 23:11
991 Ansichten
4 Antworten

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Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo zusammen, ich habe eine Frage zum Thema betriebliche Altersversorgung, bei der mir hier evtl. weitergeholfen werden kann. Mein Arbeitgeber bietet die bAV (ausschließlich) über eine Unterstützungskasse an und trägt einen für den Arbeitnehmer außerordentlich vorteilhaften Zuschuss dazu bei. Ich habe mir nun aber sagen lassen, dass Unterstützungskassen als Durchführungsweg für die bAV nicht von jedem (potentiellen) Arbeitgeber angenommen bzw. erwünscht sind, da damit Kosten für den Pensionssicherungsverein verbunden sind. Direktversicherungen und Pensionskassen sollen hingegen selten Probleme bei einem Arbeitgeberwechsel verursachen. Können Sie diese Aussage bestätigen? Vielen Dank im Voraus!

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Bei den drei Wegen Pensionskassen, Direktversicherungen und Unterstützungskassen müssen die Arbeitgeber in den PSV einzahlen. Ob es bei einem Arbeitgeberwechsel Probleme dadurch gibt ist uns nicht bekannt.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Sie haben Recht. Ich habe mich in der Spalte vertan. Pensionsfonds, Unterstützungskassen und Direktzusagen sind PSV-pflichtig. Sorry!

2 Antworten

Fubakam 18.09.2008 | 19:34
Wie jetzt? Bei Pensionskassen und Direktversicherungen besteht doch keine PSV-Beitragspflicht. Die besteht doch nur bei Pensionsfonds, Direktzusagen/Pensionszusagen sowie Unterstützungskassen. Ich dachte, dass evtl. eingeschätzt werden kann (Erfahrungswerte), ob AG solche U-Kassen eher meiden oder kein Problem damit haben.
Fubakam 21.09.2008 | 23:21
Kein Problem! Trotzdem danke ;-)
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