Untersuchung

von
Detlef

Ich bin psychisch krank und habe deshalb einen EU-Rentenantrag gestellt, Nun musste ich zur Untersuchung bei einem Arzt der Rentenversicherung. Er wollte, dass ich mich bis auf die Unterhose ausziehe. Da habe ich mich geweigert, da ich ja nicht körperlich krank bin.
Kann der das von mir verlangen ? Habe ich jetzt deshalb eine Ablehnung zu erwarten ?

Experten-Antwort

Grundsätzlich zwingen kann Sie niemand. Doch da Sie eine Rentenleistung begehren, sind Sie - um eine mögliche Versagung der Leistung wegen fehlender Mitwirkung zu verhindern - zunächst verpflichtet, sich einer notwendigen Untersuchung zu unterziehen. Auch bei einer nervenärztlichen/neurologischen Begutachtung ist es Standard, dass zunächst eine allgemeine körperliche Untersuchung durchgeführt wird.
Bevor Ihnen eine Rentenleistung wegen fehlender Mitwirkung versagt wird, müsste Sie der Rentenversicherungsträger zuvor auf die Folgen fehlender Mitwirkung hinweisen. Im Rahmen dieser Anhörung hätten Sie dann die Möglichkeit, die erforderliche Untersuchung nachzuholen.

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