Hallo hans,
bei einem Leistungsvermögen von 3 bis unter 6 Stunden täglich ist zu prüfen, ob für den Versicherten seinem Leistungsvermögen entsprechende Arbeitsplätze in ausreichender Zahl vorhanden sind. Von einem verschlossenen Arbeitsmarkt ist dann auszugehen, wenn es weder dem Rentenversicherungsträger noch der Arbeitsverwaltung gelingt, dem Versicherten innerhalb eines Jahres seit Rentenantragstellung einen geeigneten Arbeitsplatz zu vermitteln. Sollte sich an der Arbeitsmarktlage etwas zum Positiven hin verändern, so würde vemutlich auch eine aktuelle Gesundheitsprüfung von Seiten des Rentenversicherungsträgers durchgeführt werden. Dies würde veraussichtlich in den überwiegenden Fällen anhand von aktuellen Befundberichten der behandelnden Ärzte erfolgen.