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Unverfallbarkeit betriebliche Altersversorgung

von Franz M28.03.2019 | 11:37
130 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe vor 2001 eine Zusage zur betrieblichen Altersvorsorge erhalten. Das Unternehmen habe ich dann nach 17 Jahren Zugehörigkeit im Alter von 34 Jahren und 9 Monaten verlassen. Die Firma teilt mir nun mit das ich keinen Anspruch auf die betriebliche Altersvorsorge habe, da ich das Unternehmen vor dem 35. Lebensjahr verlassen habe. Stimmt das bzw. gibt es eine Möglichkeit die betriebliche Altersversorgung doch noch zu erhalten. (Kulanzregelung?)Ist die "35 Jahr-Regelung" ein Gesetz an das sich das Unternehmen richten muss? mfg Franz M.

3 Antworten

memyselfam 28.03.2019 | 11:52
hat ja jetzt nichts mit der drv zu tun. kommt auf den tarif- und arbeitsvertrag an. ich habe auch einmal in einem betrieb gearbeitet, bin nach knapp 8 jahren gegangen und bekomme deshalb da keine betriebsrente, weil die erst ab 8 jahren zugehörigkeit bezahlt wurde.
Fuchsam 28.03.2019 | 12:01
Hallo Franz, im Grunde genommen bis Du hier im Rentenforum der DRV falsch. Hier handelt es sich um eine arbeitsrechtliche Frage. Sollte diies nicht klar und eindeutig aus Deinem Arbeitsvertrag und/oder Tarif hervorgehen, empfehle ich dir einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu nehmen. Viel Glück und Erfolg. Mit freundlichen Grüßen
Senfam 28.03.2019 | 12:03
Entscheidend ist die Betriebsvereinbarung mit dem Versorgungswerk/Pensionskasse etc. Wenden Sie sich dahin. Wenn erst ab 35 Jahren ein Anspruch besteht dann dürfen Sie keine Kulanzregelung erwarten.
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