Hiermit möchte ich mal von meinem Unverständnis über die Begründung der Ablehnung im Widerspruchsverfahren berichten. Aus gesundheitlichen Gründen, habe ich einen Antrag zur Teilhabe am Arbeitsleben gestellt.
In einem Schlaflabor einer Universitätsklinik, wurden eindeutig massive Schlafstörungen festgestellt.
Weiterhin wurde festgestellt, dass die Schlafstörungen wohl psychisch bedingt sind. Ein Diplom Psychologe hat eindeutig den Zusammenhang zwischen der beruflichen Tätigkeit und den Schlafstörungen beschrieben.
Und hat eindeutig eine „Erhebliche Gefährdung der Erwerbsfähigkeit“ bei verbleib in dem bisherigen Berufsbereich festgestellt. Weiterhin wurde eine Depression, sowie ein erheblicher psychischer Leidensdruck und suizidalität festgestellt. Mein Hausarzt, der mich nun mal am längsten kennt und wohl dadurch auch mit am besten einzuschätzen weiß, hat ebenfalls diese „Erhebliche Gefährdung“ festgestellt, beschrieben und den Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit festgestellt. In einer psychosomatischen Rehamaßnahme der Rentenversicherung, wurde eine „mittelgradige depressive Episode“ diagnostiziert und die über sieben Wochen für mich zuständige Ärztin (3 x Gruppentherapie pro Woche und Einzelgespräche) hat ganz klar diese Umschulungsmaßnahme befürwortet. Diese wurde jedoch von der Oberärztin abgelehnt, eine Begründung hierfür habe ich nie erhalten. Ein Gutachter der Agentur für Arbeit hat bestätigt „Die zuletzt ausgeübte Tätigkeit kann nicht mehr verrichtet werden“ Und das die Kündigung, der letzten Tätigkeit, aus gesundheitlichen Gründen gerechtfertigt war. Nun wurde ein Gutachter von der Deutschen Rentenversicherung beauftragt. Auch der Gutachter hat ganz klar diese Umschulungsmaßnahme, aus gesundheitlichen Gründen, befürwortet und eine Rückkehr in den bisherigen Berufsbereich ausgeschlossen.
Die Umschulungsmaßnahme wurde nun im Widerspruchsverfahren abgelehnt und als Begründung aufgeführt, es würden keine gesundheitlichen Gründe vorliegen.
Es setzen sich Leute, die einen nie persönlich in Augenschein genommen bzw. untersucht haben, über solch eine Gutachtereinschätzung und die vorhandenen Atteste und Untersuchungsergebnisse hinweg.
Das will ich nicht so recht verstehen und wäre für eine entsprechende Erläuterung sehr dankbar.
Eine Klage, vor dem Sozialgericht, habe ich durch meine Fachanwältin einreichen lassen. Es ist nur schade und unverständlich, dass es trotz der für mich eindeutigen Gutachten, Atteste und Untersuchungsergebnisse, es soweit kommen muss.
Bitte erwarten Sie von mir keine persönliche Einschätzung Ihrer Person bzw. der bei Ihnen vorliegenden Leiden.
In der Tat kann es sinnvoll sein, gewisse Entscheidungen des RV-Trägers sozialgerichtlich anzufechten.
Bitte haben Sie aber auch für die Deutsche Rentenversicherung Verständnis, dass aufgrund der bei Ihne eventuell vorliegenden medizinischenen Unterlagen die Schwere Ihrer Erkrankung nicht eindeutig bzw. nicht eindeutig genug erkennbar ist.
Gerade das soll in Ihrem Fall sozialgerichtlich nun geklärt werden.
Das ist gut für Sie und verschafft Ihnen Klarheitf ür beide Seiten.
Weiteres vermag ich zu Ihrem Fall nicht zu sagen, da ich Sie nicht persönlich kenne.
Freundliche Grüsse
Nix
Hallo Schnuckliger,
bei dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt ist es auch mir ganz ehrlich unverständlich, dass Ihr Antrag - auch im Widerspruchsverfahren - abgelehnt wurde. Ich denke Sie haben sich mit der Klageerhebung schon für den richtigen Weg entschieden, einen besseren Rat kann ich Ihnen leider auch nicht geben, da ich natürlich den genauen Sachverhalt nicht kenne. Ich wünsche Ihnen viel Glück!