Hallo,
ich denke (dem nicht befolgtem Gutachten) bleibt in der Akte" mit der Stellungnahme vom medi. Beratungsarzt und oder Verwaltung.
Zu den "Gutachten" allgemein. OK das Gutachten war negativ für den Proband bzw. hätte auch anders herum sein können.
(in sehr wenigen Fällen)
Das Problem mit den DRV Parteigutachter ist, da sie sicherlich
dem von oben her so gewollt, die ökonomische Seite
(sparsam-Wirtschaftlich mit überlegt eingesetzten Mitteln) hinsichtlich den für den Antragsteller "positiv Ergebnissen" innehalten müssen.
Zugleich kommt auch die Zeit bzw. niedrige Bezahlung hinzu.
Ein z. B. Gerichtsgutachten kostet ca. 2500€
Das mit den 30 min Neuro/Psych habe ich gerade von einem Familienmitglied auf dem Tisch. OK, mit seinem Resümee
< 3 Std. im letzten Beruf und 3-6 Std. auf dem allg. Arbeitsmarkt kann man erstmal leben, aber z. B. die
Neurologische Untersuchung dauerte im Sitzen 1 min.
mit dem Untersuchungstab fuhr er der Probandin
kurz über die Arme und Beine und gut.
Im Gutachten seht z. B.:
Kopf frei beweglich, Lasegue beidseits negativ, Wirbelsäule
nicht klopf empfindlich, grobe Kraft und Feinmotorik intakt,
usw. um nur ein paar zu nennen.
Das Problem ist nur, dass die Probandin die ganze Zeit mit Halskrause auf einem Stuhl gesessen ist, wie macht man da
ein Laseque, Wirbelsäule abklopfen, Kopf Drehung mit Halskrause?
Ich muss noch hinzusagen, dass die Probandin ehem. Krankenschwester ist und trotz ihrer schweren Erkrankung
nicht von Dummsdorf kommt und sicherlich einschätzen kann, ob eine Untersuchung gemacht wurde oder auch nicht.
Als sie den neurologischen Befund im Gutachten sah, fiel sie aus allen Wolken.
Dem negativen Lasegue beidseits seht ein deutlich, positiver
und auch ein deutliches Bragard-Zeichen vom orthopädischen Gutachter, also nicht geträumt.
Den DRV Pateigutachter sollte immer wieder verdeutlicht werden, dass sie auch die Funktion von einem objektiven und neutralen
Sachverständigen zu erfüllen haben.
Weiter ZPO (Zivilprozessordnung) § 407a, § 278 !!!!!!!
Bei dem g. Gutachten "Unverwertbarkeit von sozialmedizinischen Gutachten"
hätte man ggf. eine Strafanzeige wegen Falschgutachten
(Eine Strafanzeige kann bei der Polizei, bei der Staatsanwaltschaft oder beim Amtsgericht erstattet werden)
Dito bei der Ärztekammer mit Begründung machen können und müssen. Die Kameraden müssen Gegenwind erhalten und sich an Recht und Ordnung halte. Auch als Funktion als Parteigutachter unterliegen sie öffentlichem Interesse und müssen sich an ZPO halten.
Dies zum Beitrag!
Grüße
Zitiert von: Waimea002
Hallo
ich habe eine Frage bezüglich der Verwertbarkeit von sozialmedizinischen Gutachten, in diesem Fall ein psychiatrisches Gutachten
DAs besagte Gutachten strotzt nur von Fehlern. Es reimte sich Gegebenheiten zusammen und phantasierte sehr eindrucksvoll. GErade im Bezug auf die Diagnose, die rein fachlich nicht innerhalb einer halben Stunde erstellt wurde.
Es wurde Beschwerde eingereicht. Die DRV sah die ähnlich und liess ein 2. Gutachten erstellen 180 Grad Drehung. Keine diagnose mit Krankheitswert. Formal und inhaltlich war auch alles Korrekt.
Wie sieht es nun mit Gutachten aus, die die DRV selbst als nicht zu Folgen deklariert.
Müssen solche Gutachten nicht gesperrt werden ?
Gruss