Unverwertbarkeit von sozialmedizinischen Gutachten

von
Waimea002

Hallo
ich habe eine Frage bezüglich der Verwertbarkeit von sozialmedizinischen Gutachten, in diesem Fall ein psychiatrisches Gutachten
DAs besagte Gutachten strotzt nur von Fehlern. Es reimte sich Gegebenheiten zusammen und phantasierte sehr eindrucksvoll. GErade im Bezug auf die Diagnose, die rein fachlich nicht innerhalb einer halben Stunde erstellt wurde.

Es wurde Beschwerde eingereicht. Die DRV sah die ähnlich und liess ein 2. Gutachten erstellen 180 Grad Drehung. Keine diagnose mit Krankheitswert. Formal und inhaltlich war auch alles Korrekt.

Wie sieht es nun mit Gutachten aus, die die DRV selbst als nicht zu Folgen deklariert.
Müssen solche Gutachten nicht gesperrt werden ?

Gruss

von
KSC

Ich verstehe Ihr Problem nicht:

Sie schreiben dass die DRV dem von Ihnen als falsch bezeichneten Gutachten nicht folgt.

Wieso wollen Sie dieses Gutachten dann sperren? Welchen Sinn sollte so eine Sperrung haben? Das Gutachten ist doch eh vom Tisch wenn ihm die DRV nicht folgt?

von
Waimea002

Ich schrieb auch WAS mit solch einem Gutachten passiert. Wird es gesperrt, aus der Akte verbannt oder als nicht nutzbar gekennzeicnet

von
Waimea002

Zitiert von: Selber schuld
Zitiert von: Waimea002
Zitiert von: DRV
Zitiert von: KSC
Ich verstehe Ihr Problem nicht:

Sie schreiben dass die DRV dem von Ihnen als falsch bezeichneten Gutachten nicht folgt.

Wieso wollen Sie dieses Gutachten dann sperren? Welchen Sinn sollte so eine Sperrung haben? Das Gutachten ist doch eh vom Tisch wenn ihm die DRV nicht folgt?

Wenn man keine Probleme hat, dann macht man sich eben welche.

DRV ? Das war jetzt Ihre Antwort ?

Wenn Sie den Sinn Ihrer Frage erläutern, werden Sie auch eine ernsthafte Antwort erhalten.

Wer sagt, dass das Gutachten vom Tisch sei ? Ich will den Hintergrund auch nicht erläutern, da dies den Rahmen sprengen würde. Es gibt andere Abteilungen, die dieses Gutachten nutzen könnten. Also was passiert, wenn dieses Gutachten nicht gekennzeichnet oder gesperrt wird ? Wenn dieses Gutachten unkommentiert Anderen zur Verfügung gestellt wird?
Jetzt verstanden ?

Also was passiert mit solchen Gutachten ?

Manchmal einfach eine Frage beantworten und nicht die Frage hinterfragen ...

von
Advokatus

Hallo,

ich denke (dem nicht befolgtem Gutachten) bleibt in der Akte" mit der Stellungnahme vom medi. Beratungsarzt und oder Verwaltung.

Zu den "Gutachten" allgemein. OK das Gutachten war negativ für den Proband bzw. hätte auch anders herum sein können.
(in sehr wenigen Fällen)

Das Problem mit den DRV Parteigutachter ist, da sie sicherlich
dem von oben her so gewollt, die ökonomische Seite
(sparsam-Wirtschaftlich mit überlegt eingesetzten Mitteln) hinsichtlich den für den Antragsteller "positiv Ergebnissen" innehalten müssen.
Zugleich kommt auch die Zeit bzw. niedrige Bezahlung hinzu.

Ein z. B. Gerichtsgutachten kostet ca. 2500€

Das mit den 30 min Neuro/Psych habe ich gerade von einem Familienmitglied auf dem Tisch. OK, mit seinem Resümee
< 3 Std. im letzten Beruf und 3-6 Std. auf dem allg. Arbeitsmarkt kann man erstmal leben, aber z. B. die
Neurologische Untersuchung dauerte im Sitzen 1 min.
mit dem Untersuchungstab fuhr er der Probandin
kurz über die Arme und Beine und gut.

Im Gutachten seht z. B.:
Kopf frei beweglich, Lasegue beidseits negativ, Wirbelsäule
nicht klopf empfindlich, grobe Kraft und Feinmotorik intakt,
usw. um nur ein paar zu nennen.

Das Problem ist nur, dass die Probandin die ganze Zeit mit Halskrause auf einem Stuhl gesessen ist, wie macht man da
ein Laseque, Wirbelsäule abklopfen, Kopf Drehung mit Halskrause?

Ich muss noch hinzusagen, dass die Probandin ehem. Krankenschwester ist und trotz ihrer schweren Erkrankung
nicht von Dummsdorf kommt und sicherlich einschätzen kann, ob eine Untersuchung gemacht wurde oder auch nicht.
Als sie den neurologischen Befund im Gutachten sah, fiel sie aus allen Wolken.

Dem negativen Lasegue beidseits seht ein deutlich, positiver
und auch ein deutliches Bragard-Zeichen vom orthopädischen Gutachter, also nicht geträumt.

Den DRV Pateigutachter sollte immer wieder verdeutlicht werden, dass sie auch die Funktion von einem objektiven und neutralen
Sachverständigen zu erfüllen haben.

Weiter ZPO (Zivilprozessordnung) § 407a, § 278 !!!!!!!

Bei dem g. Gutachten "Unverwertbarkeit von sozialmedizinischen Gutachten"
hätte man ggf. eine Strafanzeige wegen Falschgutachten
(Eine Strafanzeige kann bei der Polizei, bei der Staatsanwaltschaft oder beim Amtsgericht erstattet werden)
Dito bei der Ärztekammer mit Begründung machen können und müssen. Die Kameraden müssen Gegenwind erhalten und sich an Recht und Ordnung halte. Auch als Funktion als Parteigutachter unterliegen sie öffentlichem Interesse und müssen sich an ZPO halten.

Dies zum Beitrag!

Grüße

Zitiert von: Waimea002
Hallo
ich habe eine Frage bezüglich der Verwertbarkeit von sozialmedizinischen Gutachten, in diesem Fall ein psychiatrisches Gutachten
DAs besagte Gutachten strotzt nur von Fehlern. Es reimte sich Gegebenheiten zusammen und phantasierte sehr eindrucksvoll. GErade im Bezug auf die Diagnose, die rein fachlich nicht innerhalb einer halben Stunde erstellt wurde.

Es wurde Beschwerde eingereicht. Die DRV sah die ähnlich und liess ein 2. Gutachten erstellen 180 Grad Drehung. Keine diagnose mit Krankheitswert. Formal und inhaltlich war auch alles Korrekt.

Wie sieht es nun mit Gutachten aus, die die DRV selbst als nicht zu Folgen deklariert.
Müssen solche Gutachten nicht gesperrt werden ?

Gruss

von
Advokatus

Hallo, die Damen und Herren,

sobald man hier mal auf den Punkt kommt, kommen
aus der Viersenkung Stimmen, die einen ins Lächerliche, Lügner und Mitteilungsbedürftigkeit ziehen wollen.

Warum auch immer? (Strategie)

Das Forum ist hier sicherlich kein Diskussionsforum, aber Klartext auf eine Frage und vorhandenes muss dargelegt werden dürfen, ohne den Stall gleich zuzumachen.

Ich bleibe dabei, dass gewissen Gutachter, die rote Karte gezeigt
gehört, neben der Unverwertbarkeit und dies ist nicht verwerfliches.

Grüße

von
Nene

Zitiert von: Advokatus

Zugleich kommt auch die Zeit bzw. niedrige Bezahlung hinzu.

Ein z. B. Gerichtsgutachten kostet ca. 2500€

Das mit den 30 min Neuro/Psych habe ich gerade von einem Familienmitglied auf dem Tisch.
Gruss

[/quote]

Für 30 Minuten ca. 2500€ abgreifen ist alles andere als eine niedrige Bezahlung!

von
-

Liebe Leserinnen und Leser,

um den guten Ton und die Übersichtlichhkeit zu wahren, habe ich einige Beiträge gelöscht, bitte um Verständnis und wünsche einen schönen Sonntag.

Ihr Admin

Experten-Antwort

Zitiert von: Waimea002
Hallo
ich habe eine Frage bezüglich der Verwertbarkeit von sozialmedizinischen Gutachten, in diesem Fall ein psychiatrisches Gutachten
DAs besagte Gutachten strotzt nur von Fehlern. Es reimte sich Gegebenheiten zusammen und phantasierte sehr eindrucksvoll. GErade im Bezug auf die Diagnose, die rein fachlich nicht innerhalb einer halben Stunde erstellt wurde.

Es wurde Beschwerde eingereicht. Die DRV sah die ähnlich und liess ein 2. Gutachten erstellen 180 Grad Drehung. Keine diagnose mit Krankheitswert. Formal und inhaltlich war auch alles Korrekt.

Wie sieht es nun mit Gutachten aus, die die DRV selbst als nicht zu Folgen deklariert.
Müssen solche Gutachten nicht gesperrt werden ?

Gruss


Hallo Waimea002,

Ihre Frage lässt sich nicht so einfach beantworten, da uns ohne nähere Kenntnis des Gutachtens nicht bekannt ist, ob auch verwertbare Aussagen enthalten sind. Wir empfehlen Ihnen daher, die Frage direkt mit Ihrem Rentenversicherungsträger zu klären.

Ansonsten können wir Sie vielleicht insoweit beruhigen, dass das Gutachten ohne Ihre Einwilligung nicht an Dritte weitergeleitet werden darf und eine Fehlerhaftigkeit aktenkundig und somit jederzeit nachvollziehbar ist. Die medizinischen Unterlagen werden bei der Rentenversicherung immer nur in der Gesamtschau ausgewertet.

Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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