Meines Erachtens müssen Sie in der Tat damit rechnen, die Überzahlung zurück zu zahlen, da der Vordruck nicht ordnungsgemäß beantwortet wurde. Ob zu diesem Verhalten ein Telefonat mit der DRV Bund geführt hat, lässt sich heute sehr wahrscheinlich nicht mehr herausfinden.
Bei einem genauen Studium des Fragebogens hätten Sie merken müssen, dass die Angelegenheit differenzierter zu Betrachten ist.
Die einschlägigen Vorschriften befinden sich in den §§ 44, 45 SGB X.
Dennoch möchte ich Sie auch dazu auffordern, eine Stellungnahme (wie im Forum geschehen) abzugeben. Je nach Einzelfall kann nämlich auch bei entsprechender Begründung von einer Rückforderung abgesehen werden.
Eine Entscheidung im Einzelfall bedeutet, dass es keine generelle Aussage geben kann.