Ihre-Vorsorge Logo
Zurück

Unzureichende Beratung durch Rehaberater

von HarrietWhimsey02.06.2014 | 14:07
1272 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Nachdem ich durch Mobbing und körperl. Probleme berufsunfähig wurde u. dies auch durch einen Klinikaufenthalt bestätigt wurde, bekam ich eine Einladung zum Gespräch. Nach 15 Minuten wies er mir alternativlos eine Maßnahme zu. Schon nach kurzer Zeit war klar, dass diese nicht, wie behauptet, eine Berufsfindung war, sondern auch vom Ansatz nicht für mich geeignet, da ich aus einer Führungsposition komme u. weder Stilberatung noch Bewerbungstraining brauche. Als ich nach einer anderen, mögl. Ausbildung fragte, lehnte er diese ab und drohte mir, mangels Mitarbeit die Leistungen völlig zu streichen. Als die Leitung der Maßnahme die Stärke meiner Mitarbeit jedoch betonte, u. Mir beipflichtete, dass ich falsch in dieser sei, lehnte er dennoch ein weiteres Gespräch ab. Ich sei richtig und wenn ich danach keinen Job fände, läge es an mir. Auch jetzt, nach Ende der M. lehnt er jedes weitere Gespräch ab. Er hat mir nur komentarlos Prospekte geschickt u. Meine nur, er sei kein Berufsberater, das weiter liege bei mir. Jetzt bin ich Arbeitslos u. Auch die Agentur für Arbeit kann nix mit mir anfangen, da ich meinen alten Job zwar nicht mehr ausüben kann, mir aber andere Qualifikationen fehlen. An wen soll icj mich jetzt wenden?

3 Antworten

???am 02.06.2014 | 16:30
Sie haben verschiedene Möglichkeiten: 1. Sie verlangen ein Gespräch bei einem anderen Berater. 2. Sie suchen sich selbst eine Aus-/Fortbildung, die Sie für passend halten. Dabei hilft Ihnen die AfA, die haben Berufsberater. Diese Maßnahme beantragen Sie schriftlich und warten auf die Antwort. Bei beiden Varianten wäre es natürlich hilfreich, wenn Sie eine Bestätigung Ihrer früheren Lehrgangsleitung vorlegen könnten, dass die Maßnahme für Sie nicht geeignet war.
GroKoam 03.06.2014 | 08:17
Wie wäre es denn wenn Sie selbst mal was tun?
Angelika40am 03.06.2014 | 10:34
Sehe ich das richtig ? Sie haben eine Zusage über eine LTA. Ihr Rehaberater hat sie zu einer - ja was eigendlich ? - Massnahme geschickt. Warum keine Berufsfindung ?...... Eine LTA ist ja nicht mit einem Training für Bewerbungen abgeschlossen. An ihrer Stelle würde ich mich selber über die Möglichkeiten der zum Beispiel BFW´s in ihrer Nähe informieren. Wenn sie dann wissen was sie möchten suchen sie nochmal das Gespräch mit ihrem Reha Berater. Sollte dieser weitere Hilfe ablehnen - wenden sie sich an seinen Vorgesetzten ( Notfalls in Berlin nachfragen ).
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026