Ich habe eine Frage zum Urheberrecht beim ärztlichen Gutachten für die DRV.
Als ich beim Rentengutachter (wegen einer Berufskrankheit) war, hat er mir ein Flugblatt mitgegeben, in dem darauf hingewiesen wird, dass seine Gutachten dem Urheberrecht unterliegen und nur für den Zweck verwendet werden dürfen, für den sie ausgestellt worden sind. Insbesondere gilt das für „Zusammenhangsfragen bei Erkrankungen im Sinne des § 9 Abs. 2 SGB VII“. Eine Weitergabe an Dritte, auch an Behörden, sei ohne ausdrückliche Genehmigung des Gutachters untersagt. Eine Entschädigung sei nach dem „Informationswert für den Mehrfachnutzer zu berechnen“.
Ich habe mir das Gutachten von der DRV zuschicken lassen, das ging problemlos. Es ist sehr umfangreich, einundzwanzig Seiten lang. Dort steht aber auch zum Schluss: Auf die urheberrechtlichen Bestimmungen wird aufmerksam gemacht."
Ich habe dann eine Teilerwerbsminderungsrente bewilligt bekommen. Nun suche ich einen Teilzeitjob. Das Arbeitsamt verlangt jetzt von mir, dass ich ihnen das ärztliche Gutachten der Rentenversicherung aushändige, damit meine Leistungsfähigkeit eingeschätzt werden kann. Mein Rentenbescheid, in dem steht, dass ich noch bis zu sechs Stunden leichte Tätigkeit ausüben kann, genügt ihnen nicht.
Das Arbeitsamt spricht immer von „Mitwirkungspflichten“, aber wenn ich das Gutachten jetzt weitergebe, mache ich mich dann strafbar?
Wenn der ärztliche Dienst das Gutachten bekommt und dann etwas „abschreibt“, wäre das ein Verstoß gegen das Urheberrecht?
Danke an das Forum.