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urlaub

von siegfried02.12.2007 | 12:28
1238 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

wie viel uraub anspruch habe ich in einen monat

7 Antworten

Schadeam 02.12.2007 | 14:51
schauen Sie in Ihren Arbeitsvertrag, bzw. in den Tarifvertrag oder fragen Sie in Ihrer Personalabteilung nach. Woher soll jemand im Rentenforum wissen, welche Urlaubsansprüche Sie haben?
Beck muss weg!am 02.12.2007 | 13:47
Die Höhe des maximalen Urlaubsanspruchs ist pro Monat nach oben durch die Anzahl der Artbeitstage begrenzt (in der Regel 20 - 22 Tage).
Urlauberam 03.12.2007 | 07:38
...das kommt darauf an....
Heikeam 03.12.2007 | 08:24
Urlaubsformen im Arbeitsrecht: Was ist eigentlich Urlaub? Urlaub ist die bezahlte Freistellung von der beruflichen Tätigkeit, die zur beruflichen Erholung des Arbeitnehmers bestimmt ist. Aus diesem Grund wird der Anspruch auch als Erholungsurlaub bezeichnet. Erholungsurlaub In Deutschland hat jeder Arbeitnehmer grundsätzlich einen Anspruch auf einen bezahlten Urlaub bzw. Jahresurlaub. Zu diesem Zweck gibt es im Arbeitsrecht eigens das Bundesurlaubsgesetz, welches den Anspruch des Arbeitnehmers auf eine Mindesturlaubsdauer regelt. Die in Betrieben übliche Regelzeit für den Urlaub liegt in Deutschland momentan zwischen 5-6 Wochen. Der gesetzliche Mindesturlaub für ein Jahr liegt aktuell bei 20 Tagen, wenn der Arbeitnehmer eine 5-Tage-Woche arbeitet, oder bei 24 Tagen, wenn der Arbeitnehmer eine 6-Tage-Woche ausübt. Hierüber hinaus kann im Tarifvertrag oder im Arbeitsvertrag eine individuelle Anzahl von Urlaubstagen für den Urlaub des Jahres festgehalten werden. Der Anspruch auf Erholungsurlaub entsteht aber erst nach einer Tätigkeitsdauer von 6 Monaten in dem Unternehmen. Was viele nicht wissen ist, dass hier das Kalenderjahr entscheidend ist. Beginnt das Arbeitsverhältnis im September eines Jahres, so kann die sechsmonatige Wartezeit nicht mehr erfüllt werden. In dieser Situation tritt der Paragraph 5 des Bundesurlaubsgesetztes in Kraft, der eine Bezugmöglichkeit von Teilurlaub vorsieht. Viele Unternehmen haben keine Ahnung von dieser Regelung und verweigern den Teilurlaub, weil sie sich auf die Grenze von 6 Monaten beziehen. Berechnung Urlaubsanspruch Der Urlaubsanspruch ist in der Regel leicht zu berechnen, jedoch gibt es bei Teilzeitkräften, die nicht regelmäig einer Tätigkeit nachgehen einige Schwierigkeiten in der Berechnung. Der Urlaubsanspruch richtet sich hier gesetzlich in der Berechnung nach dem Urlaubsanspruch der Vollzeitkräfte. Zur Veranschaulichung der Berechnung des Urlaubsanspruches folgendes Beispiel: Eine Vollzeitkraft erhält bei einer 5-Tage-Woche einen Urlaubsanspruch von 30 Urlaubstagen. Eine Teilzeitkraft im gleichen Betrieb arbeitet nur 3 Tage die Woche und erhält daher 18 Urlaubstage. Die Berechnung der Urlaubstage: 30:5x3=18 Sonderurlaub bei Todesfall, Hochzeit oder Geburt Der Sonderurlaub ist nicht im Urlaubsgesetz geregelt, sondern im BGB (§ 616). Aufgrund einer bestimmten Situation kann es Arbeitnehmern nicht zumutbar sein, bei Abwägung beiderseitiger Interessen, die Arbeitsleistung zu erbringen. Bei diesem Sachverhalt spricht man von der unverschuldeten Arbeitsverhinderung. Mögliche Umstände zur Freistellung können sein: * Eheschließung bzw. Heirat des Betreffenden * Geburt des eigenen Kindes * Tod, Sterbefall und schwere Erkrankung in der Familie * aber auch der Umzug bei Wohnungswechsel Diese Freistellungen sind in der Regel bezahlt und im Arbeitsvertrag aufgeführt. Gibt es andere gewichtige Gründe für Sonderurlaub, so kann dieser eventuell unbezahlt genommen werden, oder es muss ein Tag bezahlter Urlaub genommen werden. Freistellung bei Pflege eines Kindes Diese Fälle kommen ja nicht sehr häufig vor, was aber regelmäßig auftaucht ist die Erkrankung des eigenen Kindes. Wenn beide Elternteile berufstätig sind, oder ein Elternteil alleinerziehend, so kann dies schon Probleme bereiten. Hier sieht das Sozialgesetzbuch aber ganz klar das Kindeswohl und ermöglicht einen Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit. Das Kind muss aber unter 12 Jahren sein und es muss eine ärztliche Bescheinigung eingereicht werden. Zudem fällt der Anspruch unterschiedlich aus und kann zwischen 10 und 50 Arbeitstagen im gesamten Jahr variieren. 10 Tage bei einem Kind und Ehepartner; 20 Tage bei einem Kind und alleinerziehend; mehrere Kinder und Ehepartner max. 25 Tage und mehrere Kinder und alleinerziehend max. 50 Tage im Jahr. Alles was darüber hinausgeht muss mit Erholungsurlaub oder externer Betreuung ausgeglichen werden. Urlaubsgeld und Urlaubsentgelt Das dem Arbeitnehmer zustehende Entgelt für seine Urlaubszeit wird Urlaubsentgelt genannt und folgt der Berechnung, die sich nach dem Einkommen der letzten 13 Wochen richtet, ohne Vergütungen für Überstunden und ohne Abschlag für Kurzarbeit. Das Urlaubsgeld ist etwas anderes, es kann vom Arbeitnehmer zusätzlich zum Urlaubsentgelt gezahlt werden. Das Urlaubsgeld unterliegt keiner Begrenzung, aber wenn Urlaubsgeld gezahlt wird, dann muss dieses Urlaubsgeld allen Arbeitnehmern gezahlt werden. Sowohl der Vollzeit-Arbeitnehmer und auch der Teilzeit-Arbeitnehmer müssen gleichberechtigt eine Vergütung bekommen.
Jensam 03.12.2007 | 08:18
max. 31 tage, dann ist leider der monat zu ende... lassen sie sich von ihrem personalsachbearbeiter beraten, die richtige antwort wird ihnen hier keiner geben können
super manam 03.12.2007 | 14:38
ein Rentner hat, wie z.B. SCHIKO, 365 tage Urlaub bei vollem Monatsentgeld! mfg super man
Clark Kentam 03.12.2007 | 14:58
Falsch, ein Rentner hat vielleicht 365 Tage im Jahr frei, aber Urlaub(= die bezahlte Freistellung von der BERUFLICHEN Tätigkeit) hat ein Rentner gar keinen.
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