Ich habe eine Frage zum Thema Kapitaleinkünfte und EM-Rente :
werden Kapitaleinkünfte (also zum Beispiel Zinsen aufs Tagesgeld oder Gewinne aus dem Verkauf eigener Aktien) auf eine volle EM-Rente angerechnet ?
Was muss ich angeben, wenn ich die zeitlich befristete EM-Rente neu beantragen will und dort im Antragsformular nach "steuerrechtlichem Gewinn (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit)" gefragt wird ? Zählen Kapitaleinkünfte hier auch als "steuerrechtlicher Gewinn" ?
Muss ich der RV-Bund solche Kapitaleinkünfte überhaupt mitteilen oder sind solche Einkünfte beim Bezug einer vollen EM-Rente unbeachtlich ?
Bitte beachten Sie, dass ich nur für mich selber mein eigenes Geld anlege und verwalte, also nicht für andere Personen.
Vielen Dank für Ihre Antworten.