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Urlaub bei Bezug von Erwerbsminderungsrente

von jeridi13.06.2008 | 10:29
1732 Ansichten
2 Antworten

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Inwieweit darf man bei unbefristetem Bezug von teilweiser Erwerbsminderungsrente (=alte Berufsunfähigkeitsrente) in Urlaub fahren bzw. sich im Ausland aufhalten? Es könnte ja jederzeit eine Überprüfung stattfinden, ob die Erwerbsminderung noch besteht. Was passiert, wenn dies während eines 3monatigen Auslandsaufenthalts passiert und man nicht fristgerecht reagiert? Oder muss man die Reise vorher mit der Rentenversicherung absprechen? Oder darf man als Erwerbsminderungsrentner überhaupt nicht in Urlaub fahren? Danke.

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 13.06.2008 | 10:56

Hallo Jericho,

Sie müssen Ihren Urlaub nicht mit der Rentenversicherung absprechen. Dass Sie gesundheitlich nicht in der Lage sind, einer vollen Erwerbstätigkeit nachzugehen, heißt ja nicht, dass Sie immerzu zu Hause sitzen müssen. Kommt ja auch ganz auf die Art Ihrer Erwerbsminderung an.

Probleme dürfte es vielleicht geben, wenn Sie die Rente z. B. wegen eingeschränkter Gehefähigkeit erhalten und eine dreimonatige Alpenwandertour planen :-),

aber sonst sehe ich da keine Gefahr.

Und wie Schade schon schrieb: Den Posteingang solle man ja sowieso etwas überwachen lassen, bei langer Abwesenheit.

1 Antworten

Schadeam 13.06.2008 | 10:41
natürlich darf ein Rentner in Urlaub fahren. Und wenn Sie länger in Urlaub fahren, gibt es ja Möglichkeiten sich die Post nachsenden zu lassen... ... oder Sie haben jemand der in den Briefkasten schaut und Sie telefonisch informiert, wenn wichtige Amtspost eintrifft... ... es gibt doch handy, Internet,... da kann man sich doch helfen
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