Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenHallo Jericho,
Sie müssen Ihren Urlaub nicht mit der Rentenversicherung absprechen. Dass Sie gesundheitlich nicht in der Lage sind, einer vollen Erwerbstätigkeit nachzugehen, heißt ja nicht, dass Sie immerzu zu Hause sitzen müssen. Kommt ja auch ganz auf die Art Ihrer Erwerbsminderung an.
Probleme dürfte es vielleicht geben, wenn Sie die Rente z. B. wegen eingeschränkter Gehefähigkeit erhalten und eine dreimonatige Alpenwandertour planen :-),
aber sonst sehe ich da keine Gefahr.
Und wie Schade schon schrieb: Den Posteingang solle man ja sowieso etwas überwachen lassen, bei langer Abwesenheit.
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