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Urlaub bei Insolvenz

von ich23.04.2007 | 12:12
1767 Ansichten
6 Antworten

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Hallo, wie wird mit der Gewährung von Urlaub bei Insolvenz des Betriebes verfahren? Laut Aussage unseres Insolvenzverwalters gewährt er keinen Urlaub. Meine Kündigung habe ich zum 31.5.07 erhalten. Eine Freistellung kann aber jederzeit erfolgen. Was wird dann mit meinem anteiligen Urlaub?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wie bereits ausgeführt, handelt es sich um eine arbeitsrechtliche Frage, die in diesem Forum nicht beantwortet werden kann.

5 Antworten

?-?am 23.04.2007 | 12:39
Forum der Deutschen Rentenversicherung, nicht Arbeitsrecht
skatam 23.04.2007 | 13:27
Schiko hat immer eine Antwort. Ist halt ein Bayer.. schöne Woche euer skat
!am 23.04.2007 | 13:21
Sicher gibt es im Internet auch ein Forum über Arbeitsrecht. Hier wird man Ihnen diese Frage nicht beantworten können.
lfam 24.04.2007 | 08:12
Vielleicht finden Sie eine antwort bei www.123recht.de. Viel Glück!
Lizam 26.04.2007 | 11:22
Sollten Sie noch beim insolventen Betrieb beschäftigt sein, können Sie den angefallenen Urlaub als Forderung gegenüber dem Insolvenzbetrieb beim Insolvenzverwalter geltend Machen(in €). Wurden Sie durch den Insolvenzverwalter weiter beschäftigt, d.h. auch über diesen neu angemeldet, evtl. befristet, muss der Insolvenzverwalter für diesen Zeitraum anteiligen Urlaub gewähren.
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