Hallo,
ich befinde mich zur Zeit in einer Weiterbildung (Online Akademie)im Rahmen einer LTA mit mehreren Kursen hintereinander. Die gesamte Dauer beträgt ca. 10 Monate.
Mir teilte die Akademie mit das mir während der gesamten Zeit kein Urlaub zustehen würde und hat die Kurse Stramm ohne Unterbrechung für 10 Monate gesetzt.
Auf Anfrage wie es mit dem Urlaub aussehen würde, sagte man einfach steht mir nicht zu.
Wie sieht es denn im Rahmen der LTA aus? Ich lese immer das mir 2 Tage pro Monat zustehen wenn die Maßnahme länger wie 6 Monate dauert. Das ist bei 10 Monaten ja wohl der Fall.
10 Monate ohne ein Tag frei (ausser Sa-So. und Feiertage) nur Powerlernen...
Ich mache die Umschulung/ Weiterbildung aufgrund einer psychischen Vorerkrankung und stehe schon wieder kurz vorm BurnOut. Traue mich aber nicht meinen Sachbearbeiter zu fragen weil ich Angst habe das er dann alles abbrechen will.
Ich hoffe man kann mir hier helfen.
Hallo,
dafür ist ein Rehafachberater da - dass Sie mit ihm oder ihr alle Probleme, Fragen und "Nöte" besprechen können. Und Sie sind auch sicherlich nicht der Erste, der an seine Grenzen stößt im Rahmen einer LTA. Daher sollten Sie offen über Ihre Fragen sprechen. Und das im Idealfall, bevor "das Kind in den Brunnen gefallen" ist.
Es muss ja nicht als Forderung "Urlaub oder ich höre auf" sein, sondern als Anfrage, was üblich und möglich ist. Ggf. auch im Austausch mit anderen Maßnahme-Teilnehmenden (so, "Der Gender", Sie dürfen Ihren tollen Kommentar zu "Teilnehmenden" ablassen!!!).
Alles Gute!
Der Urlaubsanspruch, wie Sie ihn beschrieben haben, besteht bei Maßnahmen, die extra für Rehabilitanden konzipiert wurden.
Was Sie beschreiben klingt für mich nach einer individuell zusammengestellten Schulung. Da kommt es dann eben darauf an, ob da irgendwo Urlaub eingeplant wurde. Nachträglich was zu ändern, ist dann immer schwierig.
Reden Sie mit Ihrer Akademie und Ihrem Reha-Fachberater. Vielleicht können Sie ja einen Kurs auf einen späteren Termin verschieben und so Freiraum für Urlaub schaffen.
Es ist leider nicht erkennbar, an welcher konkreten Leistung zu Teilhabe am Arbeitsleben Sie teilnehmen.
Es besteht in Anwendung des Bundesurlaubsgesetzes grundsätzlich ein Anspruch auf 2 Urlaubstage je Teilnahmemonat.
Wir empfehlen Ihnen, sich mit Ihrem Rehafachberater in Verbindung zu setzen und wünschen Ihnenviel Erfolg während der Leistung zu Teilhabe am Arbeitsleben.