Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte mich mit einem besonderen Fall an Sie wenden.
Ich habe unlängst die Genehmigung zu einer Rehabilitation erhalten(6 Wochen).
Nun bin ich hauptberuflich Student, als Nebentätigkeit übe ich einen Studentenjob aus, indem ich auch den Studententarif der Sozialversicherungen in Anspruch nehme. Mein Vertrag sieht zudem vor, dass ich "auf Abruf" tätig bin.
Nun stellt sich mir die generelle Frage, wie ich mit dem Arbeitgeber verfahren soll. Ist es so, dass ich ein Anrecht auf Freistellung habe? - Wenn ja, wo kann ich das schriftlich -in meinem speziellen Fall- erhalten?
Wäre es auch möglich, dass mein Arbeitgeber mich nach vorheriger Übereinkunft für die Dauer der Kur NICHT abruft, so dass mein Fernbleiben praktisch als "Freizeit" gilt? - Wie sieht das dann versicherungstechnisch aus?
Ich wäre über kompetente Hilfe dankbar. Wenn möglich auch mit Quellen zum Belegen.
Herzlichen Dank für Ihre Mühe,
mit freundlichen Grüßen
Holger Dander