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Urlaub in der Rehabilitation

von Holger21.01.2008 | 21:04
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte mich mit einem besonderen Fall an Sie wenden. Ich habe unlängst die Genehmigung zu einer Rehabilitation erhalten(6 Wochen). Nun bin ich hauptberuflich Student, als Nebentätigkeit übe ich einen Studentenjob aus, indem ich auch den Studententarif der Sozialversicherungen in Anspruch nehme. Mein Vertrag sieht zudem vor, dass ich "auf Abruf" tätig bin. Nun stellt sich mir die generelle Frage, wie ich mit dem Arbeitgeber verfahren soll. Ist es so, dass ich ein Anrecht auf Freistellung habe? - Wenn ja, wo kann ich das schriftlich -in meinem speziellen Fall- erhalten? Wäre es auch möglich, dass mein Arbeitgeber mich nach vorheriger Übereinkunft für die Dauer der Kur NICHT abruft, so dass mein Fernbleiben praktisch als "Freizeit" gilt? - Wie sieht das dann versicherungstechnisch aus? Ich wäre über kompetente Hilfe dankbar. Wenn möglich auch mit Quellen zum Belegen. Herzlichen Dank für Ihre Mühe, mit freundlichen Grüßen Holger Dander

4 Antworten

Schadeam 22.01.2008 | 07:52
ich sehe kein Problem! Zeigen Sie Ihrem Arbeitgeber die Bewilligung zur Kur und verständigen Sie ihn, sobald Sie den Termin zum Einrücken haben. Kein Arbeitnehmer muss eine Kur unterbrechen um arbeiten zu gehen - das sollten Sie ganz einfach absprechen und da brauchen Sie auch keine Gesetzesgrundlage - ist doch logisch, dass Sie für den AG in der fraglichen Zeit nicht greifbar sind (ich glaube das Ganze steht irgendwo im Lohnfortzahlungsgesetz). Sachen gibts, Studenten, die eine Kur brauchen - man glaubts ja nicht :)
zuzaam 22.01.2008 | 09:54
das ist wahrlich ein ziemlich dummer spruch @ schade! studenten bekommen keine krebserkrankungen, haben keinerlei unfälle, sind putzmunter .... echt blödes geschwafel. @ holger: du hast als arbeitnehmer die gleichen rechte wie andere arbeitnehmer auch, also anspruch auf entgeldfortzahlung im krankheitsfall, krankengeld, urlaubsanspruch etc. - das erstreckt sich natürlich auch auf zahlungen während der reha. hast du die entgeldfortzahlung im krankheitsfall bereits aufgebraucht, so gibt's übergangsgeld. nebenbei weisst du, dass - wenn keine andere schriftliche vereinbarung getroffen wurde - immer 10 hrs/woche gezahlt werden müssen bei arbeit auf abruf, ob du angefordert wurdest oder auch nicht? wenn nicht, schau' mal ins teilzeitarbeitsgesetz, § 12 .... gruß, zuza
Holgeram 22.01.2008 | 14:19
Hallo zuza, hallo Schade, erstmal ein herzliches Dankeschön für die Antworten! @zuza: Danke für deine realistische Einschätzung zu Krankheitsfällen als Student. Mir war die Regelung mit 10 hrs/Woche nicht bekannt und das werde ich auch direkt verfolgen, danke dafür! Mein Anliegen, über eine Freistellung während der Kur resultiert daraus, dass ich bald ins Berufsleben einsteige und ich keine "Eintragungen" in die Personalakte riskieren möchte. Nur ist mir dabei nicht bekannt, wie das dann aus versicherungstechnischer Sicht aussieht. Ich habe noch keine Lohnfortzahlung in Anspruch genommen. Danke für die kompetente Hilfe! Schöne Grüße Holger
zuzaam 23.01.2008 | 09:04
hi holger, na da fehlt dir wohl ein wenig das wissen über die rechte als mini-/midijobber oder auch bei arbeit auf abruf! beim bundesministerium für arbeit etc. findest sich eine recht gute broschüre zum thema mini-/midijobs --> unter publikationen nach geringfügiger beschäftigung o.ä. suchen. ansonsten zum thema arbeit auf abruf: http://www.aus-innovativ.de/themen/arbeitszeit.htm was für eintragungen in welcher personalakte? deinem zukünftigen arbeitgeber werden irgendwelche krankschreibungen sicherlich in einem vorherigen job (und zumal aus arbeit auf abruf ... minijob etc.) herzlich wenig interessieren! ich sehe das so, dass dein jetziger arbeitgeber dich ohnehin ziemlich sehr ausnutzt (und du deine rechte nicht kennst - wie kann das sein?) und er froh sein kann, wenn er hier zahlungstechnisch gut davon kommt! das arbeitszeugnis darf ja ohnehin keine negativen äußerungen enthalten - und wenn dein AG mit deiner arbeit zufrieden ist, was sollte in einem arbeitszeugnis an negativem stehen? ansonsten nimmst du doch deine personalakte gar nicht mit zum nächsten richtigen arbeitgeber, von daher ist doch das jetzige ziemlich sehr egal .... wenn dein AG dich korrekt gemeldet hat - was ich doch mal annehme, wenn die reha über die rentenversicherung erfolgt - überreichst du deinem AG für den rehazeitraum eine krankschreibung, deine krankenkasse kriegt den anderen wisch, am besten du forderst vorher den auszahlungsschein an, direkt ausfüllen - ab die post! problematisch ist für dich nur, dass du ja anscheinend bisher keine korrekte abrechnung durch deinen AG erhälst, das krankengeld zunächst also geringer ausfällt als es tatsäclich sein müsste. aber da du ja eh bald mit dem studium fertig bist, kannste ja schon mal eine zahlungsaufforderung an deinen AG senden (einschreiben einwurf) - oder willst du etwa des lieben friedens willen auf deine kohle verzichten? gruß, zuza
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