Hallo Maria,
bitte klären Sie bzw. Ihr Ehegatte den Urlaubsanspruch mit dem Arbeitgeber ab, es handelt sich um eine Entscheidung im Arbeitsrecht.
Wenn Ihr Mann wieder arbeitsfähig wäre, müsste er seine Arbeit wieder aufnehmen bzw. fortsetzen.
Sofern die Wiedereingliederung vorzeitig beendet worden wäre, müsste der Kostenträger der Wiedereingliederung (Rentenversicherungsträger oder Krankenkasse?) über den Abbruch informiert werden und entscheiden.
Wir empfehlen dringend eine Rücksprache mit dem Kostenträger der Wiedereingliederung. Danach wird sich das weitere Vorgehen entscheiden.