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Experten-Antwort

Urlaub nach Wiedereingliederung

von Markus10.02.2016 | 16:30
6018 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bräuchte da bitte einmal Hilfe bei einigen Frage. Derzeit befinde ich mit in einer einmonatigen Wiedereingliederung nach onkologischer Therapie. Leider schaffe ich das alles nicht, bin völlig am Ende, Arbeitsbelastung + Arztermine + Krankheitsfolgen + der riesige Bürokratieberg etc etc. Warte schon so sehnsüchtig drauf, mich bald endlich von der Therapie erholen zu dürfen. 1. Stimmt es, dass ich 2 Wochen lang nach der Wiedereingliederung keinen Urlaub nehmen darf? 2. Wie hoch ist meine Strafe, wenn ichs doch mache? Gilt die Wiedereingliederung dann als abgebrochen? Bei zusätzlicher Unterbrechung durch Grippe, ab dem ersten Krankheitstag der Grippe? 3. Stimmt es, dass ich, seit ich Übergangsgeld hätte bekommen sollen, nicht arbeitslosenversichert bin? Vielen Dank die Hilfe! Markus

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Markus,

Ihren Urlaubsanspruch nach der Wiedereingliederung (wenn Sie also wieder arbeitsfähig sind), müssten Sie bitte mit Ihrem Arbeitgeber klären. Aus Sicht der Rentenversicherung kann ich zu Ihren Fragen folgendes sagen:

zu 1.) Da vor und während der stufenweisen Wiedereingliederung durchgehend Arbeitsunfähigkeit vorliegt, darf Erholungsurlaub in dieser Zeit nicht genommen werden.

zu 2.) Wird aus gesundheitlichen Gründen die stufenweise Wiedereingliederung unterbrochen, so kann das Übergangsgeld weitergezahlt werden, sofern die Eingliederung nicht durch Abbruch endet. Es ist aber zu beachten, dass die stufenweise Wiedereingliederung bei einer länger als 7 Tage anhaltenden Unterbrechung bereits ab dem ersten Tag der Unterbrechung als abgebrochen gilt.

Die stufenweise Wiedereingliederung und somit die Weiterzahlung des Übergangsgeldes endet vorzeitig, wenn man u.a. für eine stufenweise Wiedereingliederung nicht (mehr) belastbar ist.

Ggf. könnte Ihr Stufenplan Ihrer Belastbarkeit angepasst werden. Fragen Sie bitte Ihren Arzt.

zu 3.) Wenn während der Leistung zur medizinischen Rehabilitation aufgrund Bezug von Übergangsgeld Arbeitslosenversicherungspflicht bereits bestand, besteht diese auch während einer stufenweisen Wiedereingliederung.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Wie bereits geschrieben, müssen Sie Ihren Urlaubsanspruch nach der Wiedereingliederung mit Ihrem Arbeitgeber klären. Aus Sicht der Rentenversicherung gibt es keine Einschränkungen.

7 Tage = 7 Kalendertage

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4 Antworten

Rehabilitandam 11.02.2016 | 04:59
Meine Wiedereingliederung nach langer Krankheit ging bis zum 18. Dez. 2015. Unmittelbar im Anschluß (ab dem 19.12.) konnte ich meinen restlichen Jahresurlaub nehmen. Laut Verdi gilt eine Wiedereingliederung als Reha-Maßnahme. Im Anschluß daran kann man seinen Urlaub nehmen. In meinem Fall waren das 22 Tage Resturlaub aus dem Jahr 2015. Viel Glück!
Rehabilitandam 11.02.2016 | 05:03
Nachtrag: sofort schriftlich (formlos) Urlaubsantrag stellen. Mein Arbeitgeber machte keinerlei Schwierigkeiten. MfG
Markusam 11.02.2016 | 10:26
Hallo rehabilitant, vielen Dank für ihre Antwort! Ja, vielleicht sollte ich einfach nicht zu viel drüber nachdenken und einfach machen.
Markusam 11.02.2016 | 13:53
Hallo Experte, ganz vielen Dank für ihre Antwort! Das heißt im Umkehrschluss, die aussage mit den 2 wochen keinen urlaub nehmen dürfen war wirklich eine fehlinformation? Und bei den 7 Tagen handelt es sich um 7 kalendertage und nicht werktage? ZB. donnerstag bis mittwoch krank = 7 tage?
Deutsche Rentenversicherung
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