Hallo,
ich bräuchte da bitte einmal Hilfe bei einigen Frage.
Derzeit befinde ich mit in einer einmonatigen Wiedereingliederung nach onkologischer Therapie.
Leider schaffe ich das alles nicht, bin völlig am Ende, Arbeitsbelastung + Arztermine + Krankheitsfolgen
+ der riesige Bürokratieberg etc etc. Warte schon so sehnsüchtig drauf, mich bald endlich von der Therapie erholen zu dürfen.
1. Stimmt es, dass ich 2 Wochen lang nach der Wiedereingliederung keinen Urlaub nehmen darf?
2. Wie hoch ist meine Strafe, wenn ichs doch mache? Gilt die Wiedereingliederung dann als abgebrochen? Bei zusätzlicher Unterbrechung durch Grippe, ab dem ersten Krankheitstag der Grippe?
3. Stimmt es, dass ich, seit ich Übergangsgeld hätte bekommen sollen, nicht arbeitslosenversichert bin?
Vielen Dank die Hilfe!
Markus