ich habe folgende Frage: Ich weder voraussichtlich ab 16.04.2018 eine 9 monatige Qualifizierungsmaßnahme im Rahmen einer LTA beginnen. Jetzt habe ich im August 2018 eine 2 wöchige Urlaubsreise gebucht. Besteht die Möglichkeit, dass ich die Maßnahme für 2 Wochen, für den Urlaub, unterbrechen kann?
Danke vorab für die Hilfe.
Gruß
lepitete
16.02.2018, 18:26
von
SB
Klar können Sie das.Wenn Sie länger bleiben wollen müssen SIe nur der DRV eine Nachricht schicken.Achten Sie auch darauf,dass Ihnen pünktlich das Übergangsgeld in Ihren Urlaub nachgesnadt wird.Sie können auch bei der DRV einen Antrag auf Teilerstattung der Urlaubskosten stellen.
16.02.2018, 18:26
von
SB
Klar können Sie das.Wenn Sie länger bleiben wollen müssen SIe nur der DRV eine Nachricht schicken.Achten Sie auch darauf,dass Ihnen pünktlich das Übergangsgeld in Ihren Urlaub nachgesnadt wird.Sie können auch bei der DRV einen Antrag auf Teilerstattung der Urlaubskosten stellen.
16.02.2018, 19:18
von
Schorsch
Zitiert von: lepitete
Ich weder voraussichtlich ab 16.04.2018 eine 9 monatige Qualifizierungsmaßnahme im Rahmen einer LTA beginnen. Jetzt habe ich im August 2018 eine 2 wöchige Urlaubsreise gebucht. Besteht die Möglichkeit, dass ich die Maßnahme für 2 Wochen, für den Urlaub, unterbrechen kann?
Sie haben Anspruch auf mindestens 2 Urlaubstage pro Monat, die nach Absprache mit dem Maßnahmeträger genommen werden können:
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__3.html
MfG
19.02.2018, 10:26
Experten-Antwort
Hallo lepitete,
bitte setzen Sie sich umgehend mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung, um Ihre Urlaubsplanung abzuklären.
19.02.2018, 10:50
von
Schorsch
Zitiert von: Experte/in
Hallo lepitete,
bitte setzen Sie sich umgehend mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung, um Ihre Urlaubsplanung abzuklären.
Für die Urlaubsplanung ist nicht der Rentenversicherungsträger zuständig sondern der Maßnahmeträger, weil nur der den genauen Lehrplan kennt.