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Experten-Antwort

Urlaub und Verlängerungsantrag

von Elisabeth13.07.2010 | 19:46
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Am 8.7.10 habe ich meinen Verlängerungsantrag für die eu-Rente beantragt. Ich würde gern am 9.8. in den Urlaub fahren. Ist es tunlich die RV über diese Tatsache in Kenntnis zu setzen. Ich befürchte zum Gutachter geschickt zu werden und dann nicht da zu sein.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Elisabeth,

die Stellung eines Rentenantrags bedeutet nicht, dass Sie immer und überall erreichbar sein müssen. Sollten Sie allerdings für längere Zeit abwesend sein, wäre eine kurze Mitteilung an den Rentenversicherungsträger ratsam.

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4 Antworten

W*lfgangam 13.07.2010 | 20:35
...das schon im Antrag vermerkt zu haben ;-) Hallo Elisabeth, Einzwei Zeilen an die DRV reichen, dass Sie in der und der Zeit nicht erreichbar sind - gegebenenfalls wäre es auch hilfreich, in der Abwesenheit die Post von einer vertrauten Person einzusehen/öffnen zu lassen, um Sie entsprechend zu benachrichtigen. Seitens der DRV dürfte es kein Problem sein, wenn die 4 Wochen auf eine etwaige Antwort von Ihnen warten müssten ...ein Gutachtertermin so schnell ist zwar eher unwahrscheinlich, aber man weiß ja nie, welche Kellerpraxis grade Ebbe hat und nach Kopfprämie lechzt ;-) Gruß w.
Elisabetham 13.07.2010 | 21:43
Bis dato hat die Post immer die Schwiegermutter angenommen, die im Haus wohnt aber nun hat sie Alzheimer und Panikstörungen, so dass ich ihr die Postannahme gar nicht zumuten mag. Behördenschreiben konnte sie nie vertragen auch als es ihr besser ging.
Arnoldam 14.07.2010 | 08:38
Warum sind Sie nicht noch vor der Antragstellung in Urlaub gefahren oder fahren erst nachdem das Rentenverfahren abgeschlossen ist in den Urlaub ?? Es besteht/bestand doch für Sie als Rentenerin ( sie haben doch IMMER Zeit ) gar keine Notwendigkeit genau zum Zeitpunkt des jetzt laufenden Rentenverfahrens in Urlaub zu fahren ... Bei so etwas elemenar wichtigem wie einem Rentenverlängerungsverfahren - wo ja auch die Zukunft von abhängt - sollte man sich mal vorher Gedanken machen und nicht hinterher nach Lösungsmöglichkeiten suchen. Ob sich bei einem Gutachtertermin und wenn der von ihrem Urlaub erfährt, dies positiv auf das Rentenverfahren ausiwrkt wage ich zu bezweifeln. Der Gutachter könnte der Meinung sein, wer in Urlaub fahren kann nun so krank nicht sein... Persönlich hätte ich auch gar keine Ruhe jetzt in Urlaub zu fahren , wo das Verfahren gerade anläuft und man nicht wiess was alles noch auf einen zukommt. Verstehe nicht wie man sich selbst - auch emotional - so in Bedrängnis bringen kann. Trotzdem alles Gute.
Bertam 14.07.2010 | 13:31
Fahren Sie in den Urlaub. Wenns für länger als ein paar Tage ist, teilen Sie dies der DRV mit (Mitwirkung ist alles). Erholen Sie sich ... Urlaub kann Ihnen niemand verbieten. Ob Sie zum Gutachter müssen, wissen Sie ja auch gar nicht. Evtl. reichen die von der DRV bei Ihren Ärzten angeforderten Befundberichte. Falls Sie doch zum Gutachter müssen, dann eben 3 oder 4 Wochen später. Sie müssen dann nur damit rechnen den Bescheid auch etwas später zu bekommen.
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