Hallo zusammen. Ich beginne demnächst eine ambulante Reha über einen Zeitraum von 3 Wochen. Bin nicht krank- oder arbeitsunfähig, da selbstständig. Nun habe ich während der Reha zwei Tage Wellness geschenkt bekommen. Darf ich diese zwei Tage einfach von der Reha fernbleiben und/oder sie sogar hinten dranhängen? Vielen Dank für die Antwort.
Die 2 geschenkten Tage kann man doch sicher frei wählen, das muss doch sicher nicht während einer Reha sein, oder?
Die legen Sie eben zeitlich irgendwann nach der Reha, sorgen gibt's......
Liebe "von Schade", was ist das denn für ne Antwort? Sowas kann man sich doch auch sparen, oder? Es geht Sie zwar nichts an, aber natürlich kann ich die Tage nicht verschieben, weil sie bereits gebucht sind, da es sich dabei um einen Junggesellinnen-Abschied handelt. Ich glaub, wenn hier wer "Sorgen" hat, sind das wohl Sie - sonst würde man hier nicht so unquailifiert kommentieren.
Das müssen Sie mit Ihren behandelnden Rehaärzten besprechen.
Vielen Dank für Ihre Antwort, dann werd ich das machen und die Ärzte fragen.
Vielen Dank für diese erfrischende Antwort!
In einem anderen Beitrag fragte der User @Schade doch glatt, warum manche Altersrentner Rentner eine Reha benötigen:
https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/altersrente-und-medi-reha.html
Da kann man wirklich nur verständnislos mit dem Kopf schütteln, zumal dieser User vermutlich ein DRV-Mitarbeiter ist...
LG
Jeder setzt halt seine Prioritäten....
Zunächst war ja nur von 2 Wellnesstagen die Rede.
Die Fragestellerin sollte schon zwischen Reha (gut für die Gesundheit) und Privatvergnügen entscheiden. (Und ich hab nicht gesagt, dass ihr Wunsch nicht umsetzbar ist).
Zum Thema Reha gegen Altersrente denke ich eben, dass eine Reha grundsätzlich dazu da ist die berufliche Leistungsfähigkeit zu verbessern oder zu erhalten - und das ist eben nicht der Fall wenn jemand die "Reha noch eben so mitnimmt" und dann auch noch rückwirkend in Rente gehen will.
Ja, ich bin DRV Mitarbeiter, der sich schon manchmal über das "Anspruchsdenken" wundert, vielleicht bin ich auch nur ein Fossil, das feststellt, dass es solcherlei "Probleme" vor 20 Jahren noch nicht gab.
Zum Thema Reha gegen Altersrente denke ich eben, dass eine Reha grundsätzlich dazu da ist die berufliche Leistungsfähigkeit zu verbessern oder zu erhalten...
Wenn ein Altersrentner beispielsweise nach einer Knie-/Hüftgelenks-OP eine Anschlussheilbehandlung antritt, nennt man das dann nicht auch "Reha"?
Welcher Kostenträger dann zuständig wäre, ist nebensächlich.
Zunächst war ja nur von 2 Wellnesstagen die Rede.
Die Fragestellerin sollte schon zwischen Reha (gut für die Gesundheit) und Privatvergnügen entscheiden. (Und ich hab nicht gesagt, dass ihr Wunsch nicht umsetzbar ist).
Zum Thema Reha gegen Altersrente denke ich eben, dass eine Reha grundsätzlich dazu da ist die berufliche Leistungsfähigkeit zu verbessern oder zu erhalten - und das ist eben nicht der Fall wenn jemand die "Reha noch eben so mitnimmt" und dann auch noch rückwirkend in Rente gehen will.
Ja, ich bin DRV Mitarbeiter, der sich schon manchmal über das "Anspruchsdenken" wundert, vielleicht bin ich auch nur ein Fossil, das feststellt, dass es solcherlei "Probleme" vor 20 Jahren noch nicht gab.
Das find ich schon sehr heftig, dass sowas auch noch von einem DRV-Mitarbeiter kommt! Ich bin hier ja nicht verpflichtet, zu sagen, warum ich zwei Tage keine Zeit hab. Und natürlich ist die Gesundheit wichtiger und klar gibt es Leute, die sowas nicht ernstnehmen. Dass ich extra nachfrage - und nicht wie von vielen geraten einfach "krank mache", zeigt doch, dass ich alles richtig machen will. Ich bin selbstständig und zahle freiwillig in die Rentenkasse ein, ich lass mich während der Reha nicht krankschreiben und fordere kein Übergangsgeld - ich hab lediglich eine Frage gestellt. Und dann als DRV Mitarbeiter so zu anworten, das gibt einem echt zu denken!! @von Schade hat bestimmt viel Schlimmes erlebt und schert hier alle über einen Kamm. Vielleicht sollten Sie mal auf Reha gehen... nur mal so ein Gedanke...
Und danke an den Rest für die qualifizierten Antworten, ich werde mich mit meinen Ärzten besprechen.