Oft hat die Schule (Ausbildungsstätte), bedingt durch Feiertage oder Ferien, bereits Tage bestimmt, an welchen der Schulbetrieb eingestellt wird. Diese werden dann als "Urlaubstage" bezeichnet und werden seitens der Träger als solche toleriert.
Grundsätzlich gibt es während der Teilhabe am Arbeitsleben keinen Anspruch auf "Urlaub". Es geht um Erwachsenenbildung, die das Ziel der beruflichen Wiedereingliederung ins Erwerbsleben hat. Diese soll unter dem gesetzlichen Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit erreicht werden.