Ich wüsste gerne, ob Teilnehmern von beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen, Laufzeit über ein Jahr, einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaub haben. Ich kann dazu inm Internet leider nichts verwertbares zum Ausdrucken finden.
Hallo diavolo!
Bitte setzen Sie sich mit Ihrem Ausbildungsbetrieb/Schule in Verbindung und informieren Sie sich über die Urlaubsgepflogenheiten.
Sicher haben Sie dort auch im Rahmen der Schulferien die Möglichkeit, "schulfrei" zu erhalten.
Hier im Forum kann Ihnen das niemand zuverlässig beantworten.
Viele Grüße
Nix
Eventuell würde noch das Bundesurlaubsgesetz da greifen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesurlaubsgesetz
Ihr Ausbildungsbetrieb bzw. ihre Schule entscheidet letztlich aber nach eigenem Gutdünken darüber und Sie sollten sich dort erstmal informieren.
Dauert die Massnahme unter 6 Monaten ( ist bei ihnen ja nicht der Fall ) gibts aber sicher keinen Urlaub. Die Massnahme muss schon mind. 12 Monate dauern.
Oft hat die Schule (Ausbildungsstätte), bedingt durch Feiertage oder Ferien, bereits Tage bestimmt, an welchen der Schulbetrieb eingestellt wird. Diese werden dann als "Urlaubstage" bezeichnet und werden seitens der Träger als solche toleriert.
Grundsätzlich gibt es während der Teilhabe am Arbeitsleben keinen Anspruch auf "Urlaub". Es geht um Erwachsenenbildung, die das Ziel der beruflichen Wiedereingliederung ins Erwerbsleben hat. Diese soll unter dem gesetzlichen Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit erreicht werden.
Wenn es um Reha-Lehrgänge geht, die sich über einen Zeitraum von einem Jahr ziehen, scheint es mir kontraproduktiv, in dieser Phase ohne Urlaub ständig present sein zu müssen! Wenn der Patient wegen der Überforderung wieder erkrankt, entspricht das auch nicht den Grundsätzen der Sparsamkeit, im Gegenteil, das was evtl. bis dahin geleistet wurde, ist dann völlig umsonst eingesetzt worden. Gerne wüsste ich den Paragraphen im Gesetz, in dem steht, dass Reha Patieneten keinen Anspruch auf Urlaub haben.
Grundsätzlich gibt es während der Teilhabe am Arbeitsleben keinen Anspruch auf "Urlaub". Es geht um Erwachsenenbildung, die das Ziel der beruflichen Wiedereingliederung ins Erwerbsleben hat. Diese soll unter dem gesetzlichen Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit erreicht werden.