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Experten-Antwort

Urlaub während TAA

von WillieWuff01.06.2014 | 13:42
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Hallo Ich befinde mich seit Ende Januar 2013 ein einer schulischen Weiterbildung (VZ 8-16Uhr). Die läuft bisher auch prima (Zwischenprüfung mit 2 bestanden und im kommenden November ist schriftliche Abschlussprüfung...im Januar 2015 ist dann Ende). Im Rahmen dieser schulischen Weiterbildung hab ich jetzt ein 5 Monatiges Praktikum angefangen (1 Tag Schule, 4 Tage arbeiten). Dort läuft es auch klasse. Jetzt aber zu meiner Frage: Die Schule gewährt uns keinen Urlaub mehr in 2014, bzw. die nächsten (und letzten Ferien) sind zwischen Weihnachten und Neujahr. Begründung: Wir haben die meisten Urlaubstage die uns für die Gesamtmaßnahme zustehen bereits 2013 verbraten (44 Tage für 21 Monate). Das mag stimmen. Allerdings finde ich einen so langen Zeitraum ohne Urlaub sehr belastend, zumal wir in den vergangenen Osterferien (5 Tage) hauptsächlich mit dem Lernen für die Zwischenprüfung beschäftigt waren. Ab Oktober sind wir dann in der Prüfungsvorbereitung für die Abschlussprüfung und direkt nach der Prüdung gehts bis Januar ins nächste Praktikum bis Ende der Maßnahme. Mein Praktikumsbetrieb würde mir Urlaub gewähren (2 Wochen), die Schule (die ja mein eigentlicher Ausbilder ist und Meldungen an die DRV macht) allerdings nicht. Meine Frage: Hat es Sinn bei der DRV einen Antrag auf (Sonder-)Urlaub zu stellen? Dieser Umstand belastet die gesamte Klasse , da einige von uns auch wegen Depression und Belastungsstörungen eine Umschulung bewilligt bekommen haben. Wenn der Praktikumsbetrieb uns Urlaub bewilligt, würde die Schule das als "unentschuldigte Tage" an die jeweiligen Kostenträger weiterleiten. Wir finden es schon sehr heftig, dass jetzt von Ende April bis Dezember (und da auch nur 5 Tage) kein Zeit zum ausspannen gewährt wird. Vorgesehen ist ja auch, dass wir ab Ende Januar 2015 wieder ins Berufsleben starten und da hat man dann auch erstmal 6 Monate keinen Urlaub in der Probezeit (wenn man nicht gerade Glück hat). Bitte nur ernst gemeinte Antworten und nicht wieder solche Prolls und Trolls wie "Geh arbeiten Du faule Sau". Uns ist schon bewusst, dass wir 2013 wohl schon den meisten Urlaub bekommen haben, aber der wurde von der Schule festgelegt und es wurden ja auch Tage abgezogen, wo wir nichts dafür konnten, dass die Schule zu hatte (Dozentenausflug, Brückentage zBsp.). Klar war mal ein längeres Wochenende schön. Aber April bis Dezember keine Zeit zum ausspannen PLUS Praktikum, PLUS Prüfungsvorbereitung, PLUS Prüfung...dann wieder Praktikum find ich ziemlich belastend. Ich für meinen Teil hab zBsp. auch unheimliche Prüfungsangst. Lange Rede, kurzer Sinn: Wenn mein Betrieb mir 2 Wochen Urlaub gewährt, mein AUsbilder aber nicht (würde den Urlaub in der Zeit nehmen wo die Schule eh Betriebsferien macht), kann ich dann einen Antrag auf Urlaub an die DRV stellen, dass die mir zumindest nicht für die 2 Wochen das Geld streichen, wenn die Schule mir unentschuldigte Tage anheftet?

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ihre spezielle Frage zu einem möglichen (Sonder-)urlaub lässt sich hier im Forum leider nicht klären.

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6 Antworten

???am 01.06.2014 | 14:12
" aber der wurde von der Schule festgelegt und es wurden ja auch Tage abgezogen, wo wir nichts dafür konnten, dass die Schule zu hatte (Dozentenausflug, Brückentage zBsp.)." Das ist wie Betriebsurlaub, da werden Sie auch nicht lange gefragt, ob Sie mit dem Urlaubszeitraum einverstanden sind. Von daher ist das Festlegen durch die Schule kein Argument für Zusatz-Urlaub. Insgesamt sind Sie mit Ihren Überlegungen etwas spät dran. Die Probleme hätten Sie ansprechen müssen, als die Urlaubsplanung erfahren haben bzw. erkennen konnten, dass Sie im 1. Ausbildungsabschnitt mehr als die Hälfte des Urlaubs nehmen. Jetzt hinterher zu kommen, ist schwierig. Wenn Sie keine stichhaltigeren Argument haben, wird es für Zusatzurlaub schlecht aussehen. Und mit den unentschuldigten Fehltagen wäre ich vorsichtig, nicht dass dann Ihre Weiterbildung deswegen abgebrochen wird.
WillieWuffam 01.06.2014 | 16:33
Hallo ??? Danke für die Antwort, "Unentschuldigte Tage" hatte ich keinenfalls vor anzusammeln. Mit "Spät dran" haben Sie sicher Recht, allerdings gab es zu dem Sachverhalt bisher widersprüchliche Aussagen von Seiten der Dozenten. Der Eine sagt "Wenn der Praktikumsbetrieb dem zustimmt, steht dem nichts im Wege" und ein Anderer sagt "Sie haben während des Praktikums keinen Urlaub". Letzteres ist seit 2 Wochen der allerletzte Stand der Dinge, nachdem wir explizit um Auskunft gebeten haben, wie denn nun der Sachverhalt genau ist. Die Schule hat zbsp. die ersten 3 Wochen der Sommerferien komplett geschlossen. Mir geht es ja nur darum zu erfahren, ob die DRV einem Urlaubsantrag stattgeben würde, wenn die Schule sagt NEIN, der Praktikumsbetrieb aber sagt JA. Nehmen wir mal "rein theoretisch" an, mein Betrieb hätte zufälligerweise ebenfalls Betriebsferien in den ersten 2 Wochen der Sommerferien. Da würde mir man sicher nicht für 3 Wochen das Geld streichen. Ich könnte ja nix dafür, dass Schule und Betrieb 3 Wochen zu haben. Nun hat die Schule 3 Wochen zu und der Betrieb würde mir 10 Tage gewähren (da ich als Praktikant "theoretisch" vom Betrieb her 2 Tage pro Monat kriegen sollte). Und meine Frage ist nun, ob die Chancen einer Genehmigung durch die DRV eventuell gegeben sein könnte, wenn doch der Betrieb mir Urlaub gewährt (in der Zeit wo die Schule Betriebsferien hat). Argumentation wäre der von mir o.g. lange Zeitraum und halt, dass viele von uns eben ihren alten Beruf wegen Dpression, Burnout und sonstigen Belastungsstörungen nicht mehr ausüben können. Durch die Zwischenprüfung zBsp. gehen einige schon am Stock. Und jetzt gehts schnurrstracks OHNE UNTERBRECHUNG durchs Praktikum und die Prüfungsvorbereitung für die Prüfung Ende November. Und da zwischendurch mal 2 Wochen zum "Abschalten" wären eine feine Sache. Keiner von uns will "Unentschuldigte Fehltage"...und keiner von uns will sich nen "Gelben" holen, sondern alles ganz offiziell abgesegnet haben.
WillieWuffam 01.06.2014 | 18:17
Wie auch immer, GroKo (ich kann schon erahnen, was sich hinter diesem "Kürzel" verbirgt).
???am 01.06.2014 | 20:43
Wenn ich das richtig verstehe, ist Ihr Urlaubsanspruch von 44 Tagen schon verbraucht bzw. der noch zu Verfügung stehende Rest wird für den Weihnachtsurlaub 2014 benötigt. Wir sprechen hier also über zusätzliche Sonder-Urlaubstage. Ein solcher Anspruch kann meiner Meinung nach nur bestehen, wenn Sie Ihren Urlaub unter Protest genommen haben oder bei früheren Kursen es wegen der fehlenden Erholungsmöglichkeiten bereits zu erheblichen Problemen bei der Prüfung gekommen ist. Ich verstehe, dass Ihre Situation sicher schwierig und stressig ist, aber das war letztes Jahr bereits absehbar.
WillieWuffam 02.06.2014 | 17:10
Vielen Dank für die Antwort. Nachfrage: Sollte ich schriftlich eine Anfrage stellen, oder mich telefonisch an einen Sachbearbeiter wenden?
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