Hallo sonjasonne,
wie von Schade bereits erwähnt, kann auch das Expertenteam zu Ihren Fragen keine verlässlichen Antworten geben.
Sie sollten jedoch berücksichtigen, dass Sie während einer Wiedereingliederung weiterhin arbeitsunfähig sind. Ob Ihnen Ihr Arbeitgeber direkt im Anschluss daran Urlaub gewährt, sollten Sie am besten vor Ort klären.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung