Hallo,
vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Meine Mutter geht am 01.02.17 in Altersrente. Sie ist aber bis dorthin krankgeschrieben und bekommt Krankengeld bis dahin. Sie hat aber noch Urlaubsanspruch, den ihr der Arbeitgeber gerne einmalig auszahlen würde. Ist dies besser vor der Rente beim Krankengeld? Oder wenn sie schon die Rente hat und das Arbeitsverhältnis nicht mehr besteht also nach dem 01.02.17. Würde durch die einmalige Auszahlung des Urlaubgeldes bei der Altersrente sich etwas ändern?
vielen Dank.
10.11.2016, 17:02
von
Maxi
10.11.2016, 18:46
von
W*lfgang
Zitiert von: Maxi
Oder wenn sie schon die Rente hat und das Arbeitsverhältnis nicht mehr besteht also nach dem 01.02.17.
das dürfte besser sein, wenn die Erläuterungen zu diesem Beitrag weiterhin Gültigkeit haben:
https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_pi1[controller]=Topic&tx_typo3forum_pi1[topic]=32005
Gruß
w.
11.11.2016, 10:36
Experten-Antwort